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BANKEN/Bundesbank sieht erheblichen Kapitalbedarf durch Basel III

FRANKFURT (awp international) – Nach der Einigung auf verschärfte Vorgaben für das Eigenkapital von Banken (Basel III) rechnet die Deutsche Bundesbank mit einem beachtlichen zusätzlichen Bedarf auch in Deutschland. “Für deutsche Banken bedeutet die Einigung einen über die kommenden acht Jahre gestreckten Kapitalmehrbedarf in bedeutender Höhe, der über einbehaltene Gewinne und gegebenenfalls Kapitalaufnahmen gedeckt werden kann”, sagte der Vizepräsident der Bundesbank, Franz-Christoph Zeitler, am Montag in Frankfurt. Zahlen nannte er nicht.
Allerdings sei die Anpassung zeitlich über Jahre gestreckt worden, so dass die Finanzwirtschaft nicht überfordert und negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe und damit die wirtschaftliche Erholung vermieden werden könnten.
Der Mehrbedarf falle insbesondere bei grossen, international tätigen Banken an, die in der Finanzkrise ins Straucheln gerieten, betonte Zeitler: “Institute, deren Geschäftsschwerpunkt auf der Kreditversorgung des Mittelstands und der privaten Haushalte ausgerichtet ist, werden dagegen von den neuen Regeln in weit geringerem Umfang belastet.”
Vor allem wegen drohender Milliarden-Belastungen der öffentlich- rechtlichen Institute hatte Deutschland einen Kompromiss zu “Basel III” lange blockiert: Deutsche Landesbanken und ihre Eigentümer – Sparkassen und Kommunen – setzen in starkem Mass auf Stille Einlagen als Eigenkapital. Auch bei der staatlich gestützten Commerzbank besteht ein Grossteil des Kernkapitals aus einer Stillen Einlage. Für staatlich gestützte Banken wie die Frankfurter Grossbank werden derartige Einlagen nach Worten Zeitlers aber noch bis 2018 als hartes Kernkapital akzeptiert.
Nach Angaben der Bundesbank sollen Stille Einlagen künftig nur in bestimmten Fällen zum strenger definierten “harten Kernkapital” gerechnet werden. Als Eigenkapital werden Einlagen und Beteiligungen demnach nur dann akzeptiert, wenn sie in einer Krise genutzt werden können, um Verlust aufzufangen. Zeitler betonte: “Kreditinstitute, die nicht in der Rechtsform der AG firmieren, also insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken können hartes Kernkapital mit ihren spezifischen Finanzierungsinstrumenten (auch der stillen Beteiligung) bilden, soweit diese volle Verlustabsorption gewährleisten.” Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) hatte zuvor heftig bedauert, dass die in der Europäischen Union vereinbarten Übergangsfristen für Stille Einlagen bis 2040 vom Baseler Ausschuss nicht übernommen wurden, sondern dass die Anrechnung nun 2023 auslaufen soll, mit sinkenden Anteilen über die Jahre./hqs/DP/dc

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