Baselbieter Landrat verabschiedet umstrittenen Gegenvorschlag
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag nur eine Änderung am Gegenvorschlag zur Initiative des Hauseigentümerverbands zum Gesetz über Abgaben auf Planungsmehrwerte (GAP) vorgenommen. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit hat ihn entgegen des Widerstands der Ratslinken durchgebracht.
(Keystone-SDA) Die Schlussabstimmung erfolgte mit 45 Ja- zu 41 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen. Der Landrat empfiehlt damit den Gegenvorschlag zur Annahme. Anträge der SP, die Gesetzesänderung zu verwerfen und den Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, waren davor beide mit 39 zu 47 Stimmen gescheitert.
Die finale Fassung des Gegenvorschlags ist beinahe identisch zum Landratsbeschluss nach der ersten Lesung Ende März. Der Hauptunterschied zur ursprünglichen Fassung der vorberatenden Kommission ist, dass die maximale Abgabe 30 Prozent des Planungsmehrwerts betragen kann und nicht 40 Prozent.
Die finanziellen Auswirkungen der Initiative und des Gegenvorschlags lassen sich noch nicht abschätzen, weil die Umsetzung auf Gemeindeebene noch unklar ist. Zudem kann man nicht voraussagen, wie viele und welche Zonenänderungen es in Zukunft geben wird.
Bei der Abstimmung über die Gesetzesänderung erreichte der Gegenvorschlag aber bei 46 zu 39 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht das Vier-Fünftel-Mehr. Er muss damit selbst bei einem Rückzug der Initiative der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Nur eine Änderung in zweiter Lesung
Am Nachmittag stellte Pascal Ryf (Mitte) den Antrag, dass der Kanton nur noch bei Einzonungen Einsprache erheben darf. Der Antrag wurde diskussionslos mit 85 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Es folgte ein Antrag von Indre Steinemann (SVP), indem die Landrätin forderte, dass zwei Absätze aus dem Gegenvorschlag gestrichen werden. Die Mehrwertabgabe solle künftig nur noch bei Rechtskraft der Baubewilligung fällig werden und nicht zum Zeitpunkt der Zonenänderung. Der Antrag scheiterte mit 19 zu 66 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Mitte und SP schwangen um
Am Donnerstagmorgen waren zwei Themen aus der ersten Lesung zurückgekommen. Zunächst beantragte Alain Bai für die FDP erneut, Abgaben auf Aufzonungen aus dem Gegenvorschlag zu streichen. Der Antrag scheiterte aber eine einer Mitte-Links-Mehrheit mit 35 zu 47 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Nach einer langen Grundsatzdebatte stimmte der Landrat auch gegen zwei weitere Anträge. Die SP wollte den maximalen Abgabesatz von 30 auf 35 Prozent erhöhen, die SVP wollte ihn auf 20 Prozent senken.
Kurz vor Mittag einigte sich die Mitte, die bisher die Positionen der Ratslinken unterstützt hatte, mit der SVP und der FDP, den Gegenvorschlag nun so zu belassen. Daraufhin kündigte die SP an, ihn so nicht mehr unterstützen zu können.
Landrat war HEV schon entgegengekommen
Bereits während der ersten Lesung hatte der Landrat auf Antrag von Alain Bai (FDP) hin die Maximalabgabe auf 30 statt 40 Prozent des Bodenmehrwerts im Gegenvorschlag gesenkt und damit an die Initiative angeglichen. Eine Streichung der Abgaben auf Aufzonungen im Gegenvorschlag hatte das Parlament damals jedoch abgelehnt.
Den Gegenvorschlag hatte die Bau- und Raumplanungskommission ausgearbeitet und wollte ihn der Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) entgegenstellen. Die Initiative verlangt eine Anpassung des Gesetzes über Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP). Planungsmehrwerte entstehen dann, wenn Land einer anderen Zone zugewiesen wird und damit an Wert gewinnt.
Die Regierung hatte davor eine eigene GAP-Revision erarbeitet, weil diese aufgrund bundesrechtlicher Entscheide ohnehin notwendig ist. Der Landrat hatte deren Beratung aber sistiert, bis die HEV-Initiative behandelt werden konnte.