Basler Fördermittel zur Armutsbekämpfung steigen auf 19,5 Millionen
Die Fördermittel des Kantons Basel-Stadt für Entwicklungszusammenarbeit steigen auf jährlich 19,5 Millionen Franken. Die Regierung hat am Dienstag das Inkrafttreten eines entsprechenden neuen Gesetzes per Januar 2026 beschlossen.
(Keystone-SDA) Das kantonale Fördersystem sieht unter anderem Projektbeiträge sowie soziale Kooperationen «nach klaren gesetzlichen Qualitätskriterien vor». Es beinhaltet auch Stipendien und Soforthilfe in ausserordentlichen Notlagen, wie es in der Regierungsmitteilung heisst.
Für die Periode 2026 bis 2029 hat die Regierung die strategischen Schwerpunkte Gesundheit sowie Kultur als Hebel zur Armutsminderung festgelegt. Die detaillierten Förderbestimmungen werden mit der Ausführungsverordnung im März 2026 bekannt.
Das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (Giza) geht auf einen Gegenvorschlag der Regiokommission zur zurückgezogenen Volksinitiative «1 % gegen globale Armut» zurück.
0,7 Prozent der Steuererträge
Der Grosse Rat entschied sich im Mai 2025 für einen gesetzlich verankerten Prozentsatz von 0,7 Prozent der Steuererträge für internationale Entwicklungszusammenarbeit. Bei grossen Defiziten in der Kantonsrechnung soll der Prozentsatz auf bis zu 0,3 Prozent verringert werden können.
Mit der Giza-Umsetzung werden die Fördermittel von 4.3 Millionen Franken bis 2029 schrittweise auf 0,7 Prozent der Steuererträge erhöht, was aktuell 19,5 Millionen Franken jährlich entspricht.
Per 2026 übernimmt Tandiwe Erlmann die Leitung der Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit in der Abteilung Aussenbeziehungen und Standortmarketing. Sie wird die strategische Steuerung und professionelle Umsetzung des neuen Gesetzes leiten, wie es weiter heisst.