Basler Parlament bewilligt nun schlankeres Lohnmassnahmenpaket
Bei der Abstimmungswiederholung am Mittwoch hat im Basler Parlament der Vorschlag von bürgerlicher Seite zum Lohnmassnahmenpaket für Staatsangestellte mit 50 zu 49 Stimmen knapp gewonnen. Der Stichentscheid von Grossratspräsidentin Gianna Hablützel-Bürki (SVP) drehte das Ergebnis vom April um.
(Keystone-SDA) Der Grosse Rat nahm somit das Lohnmassnahmenpaket für jährlich 18 Millionen Franken an, das auf die Kantonspolizei fokussiert. Er folgte damit der bürgerlichen Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK).
Die Regierung und die linke WAK-Mehrheit hatten weitergehende Massnahmen für rund 20,6 Millionen Franken gefordert, wovon rund die Hälfte der Kantonsangestellten profitiert hätte. Bei der Schlussabstimmung segnete der Grosse Rat das Lohnmassnahmenpaket mit 89 zu 1 Stimme bei 8 Enthaltungen aus der Basta- und Grünen-Fraktion ab.
Aussendienst-Entschädigung für die Polizei
Mit dem Parlamentsentscheid kommen Polizistinnen und Polizisten in den Genuss einer Aussendienstentschädigung. Die WAK-Mehrheit fügte diese Massnahme dem Paket hinzu, während die Regierung dies als «Ungerechtigkeit» gegenüber anderen Kantonsangestellten ablehnte.
Zudem wird der Kanton mehr in die Ausbildung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern bei Polizei, Feuerwehr, Sanität und Justizvollzug investieren. Mit der Anrechnung der bisherigen Berufserfahrung bei der Entlöhnung will die WAK-Mehrheit diese Einstiege attraktiver machen.
Die anderen Lohnmassnahmen für Kantonsangestellte generell gehen weniger weit als von der Regierung und linker Seite gefordert. Der Gegenvorschlag der WAK-Mehrheit sieht vor, die Zulage für Schichtarbeit um einen Viertel und nicht um einen Drittel zu erhöhen. Die Einstiegslöhne für Kantonsangestellte werden bis Stufe 4 erhöht und nicht bis Stufe 11, wie dies die Regierung verlangt hatte.
Bei der ersten Abstimmung vom 22. April hatte noch die WAK-Minderheit knapp mit 49 zu 48 Stimmen gewonnen. Sandra Bothe (GLP), die wie ihre Fraktion für den Vorschlag der WAK-Mehrheit stimmte, wurde als abwesend angezeigt.
Grund für die Abstimmungswiederholung war jedoch ein anderer Vorfall: Bei einem unbekannten Ratsmitglied, es handelte sich nicht um Bothe, war das Gesicht bei der Online-Abstimmung nicht sichtbar, wie dies gemäss Reglement vorgeschrieben ist. Das Ratsbüro beantragte daher eine Wiederholung der Abstimmung.