Baubewilligung für befahrbaren Weg nach Chilcherberge aufgehoben
Die Gemeinde Silenen UR muss beim geplanten Weg für die Erschliessung von drei Betrieben im Gebiet Chilcherberge über die Bücher. Das Bundesgericht hat die Baubewilligung dafür aufgehoben und eine Beschwerde von Pro Natura gutgeheissen.
(Keystone-SDA) Die Bewirtschafter der drei Höfe im Gebiet Chilcherberge reichten 2017 ein Baugesuch für einen rund einen Kilometer langen, befahrbaren Bewirtschaftungsweg ein. Derzeit sind die Betriebe durch Fusswege und eine private Seilbahn erschlossen. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Für den Bau des Weges müssten 2650 Quadratmeter Wald gerodet werden, davon 1150 Quadratmeter dauerhaft. Rund 130 Meter des Weges sollen im Perimeter des im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler verzeichneten Gebiets Maderanertal-Fellital verlaufen.
Maschinen für Transport zerlegt
Pro Natura kritisierte unter anderem, dass die durch den Bau tangierte Flora und Fauna unvollständig erfasst worden sei. Auch seien die Ersatzmassnahmen nicht definitiv festgelegt und die tatsächliche Notwendigkeit des Weges nicht aufgezeigt worden.
Das Bundesgericht hat die Rügen von Pro Natura gutgeheissen. Die für eine Baubewilligung notwendigen Informationen seien nicht alle vorhanden. Auch sei die Erforderlichkeit für den Bau des befahrbaren Weges für die Mähmaschinen nicht offenkundig. Bisher wurden die Maschinen dafür zerlegt und mit der Seilbahn vor Ort gebracht. (Urteil 1C_580/2024 vom 22.5.2026)