Baudirektor Neukom muss auf Windkraft-Turbo verzichten
Die Zürcher Parteien beurteilen die Windkraft-Richtplanvorlage des Regierungsrats sehr unterschiedlich. Neben den möglichen Standorten gibt vor allem die Frage zu reden, welche Mitsprache die Standortgemeinden haben sollen.
(Keystone-SDA) Der Regierungsrat hält in der Richtplanvorlage zwar an den meisten Standortgebieten fest, die 2024 in der öffentlichen Auflage in erster Priorität vorgeschlagen wurden.
Gleichzeitig legte der Regierungsrat aber die Pläne von Baudirektor Martin Neukom (Grüne) für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren vorerst auf Eis. Für die Erreichung der Ziele, die Neukom bei der Windkraft erreichen will, ist dieses aber eine wichtige Voraussetzung. Wie Neukom mehrfach sagte, sollen die Gemeinden in einem solchen Verfahren kein Vetorecht haben.
Mittlerweile hat jedoch der Bund im so genannten Beschleunigungserlass die Grundlagen für solch beschleunigte Verfahren gelegt. Und dabei wurde den Kantonen unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, die Anwendung des beschleunigten Verfahren von der Zustimmung der jeweiligen Gemeinden abhängig zu machen.
SVP: Kein Windrad ohne Zustimmung der Gemeinde
Genau dies verlangte die SVP in ihrer Mitteilung vom Donnerstag. Sie forderte, dass im Kanton Zürich keine Windkraftanlagen ohne die Zustimmung der betroffenen Gemeinde gebaut werden dürfen.
Die Grünen wiederum kritisierten der Verzicht auf das beschleunigte Bewilligungsverfahren. Dies sei ein «mutloser Entscheid». Die Grünliberalen bezeichneten den Schritt als «unverständlich». Gemäss den beiden Parteien braucht es das beschleunigte Verfahren, damit tatsächlich innert nützlicher Frist Anlagen gebaut werden können.
Die FDP hat sich laut eigenen Angaben in der Vernehmlassung ebenfalls für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren ausgesprochen. Nun will sie zunächst die Gründe des Regierungsrats für den Verzicht genau analysieren.
Kürzerer Instanzenweg
Solange das beschleunigte Verfahren im Kanton Zürich nicht gesetzlich geregelt ist, gilt das bisherige Verfahren für den Bau von Windkraftanlagen. Dafür wird unter anderem ein kantonaler Gestaltungsplan und eine kommunale Baubewilligung benötigt.
Diese Schritte würden in einem Plangenehmigungsverfahren zusammengefasst werden. Auch der Instanzenweg bei Beschwerden wäre beim beschleunigten Vorgehen kürzer als beim bisherigen Verfahren.