Bebauungsplan steht: Tennishalle in Basel ist einen Schritt weiter
Der Bebauungsplan für die Errichtung der Halle des Tennisclubs Old Boys auf der Schützenmatte in Basel ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohners abgewiesen.
(Keystone-SDA) Der Beschwerdeführer rügte unter anderem, dass die kantonalen Behörden die verschiedenen Interessen im Rahmen der Nutzungsplanung nicht ausreichend ermittelt hätten. Zudem seien ökologische Aspekte und die Riegelwirkung der geplanten neuen Tennishalle nicht berücksichtigt worden. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Das höchste Schweizer Gericht sieht das nicht so. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt habe unter anderem auch die ideellen Immissionen bei seinen Überlegungen ausführlich berücksichtigt. Es habe korrekt festgehalten, dass der Bebauungsplan lediglich die Weichen stelle und Details dann im Baubewilligungsverfahren definiert werden müssten.
Weiter habe sich die Vorinstanz in ihrem Urteil – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – durchaus mit den optischen und ökologischen Belangen befasst. Das Bundesgericht ist zudem nicht der Meinung, dass das Appellationsgericht eine übermässige Zurückhaltung bei der Prüfung des Bebauungsplans auferlegt habe. Ein Gericht müsse die Angemessenheit eines solchen Planes prüfen und dürfe nicht an die Stelle der Planungsinstanz treten.
Grundstück der Stadt
Der Bebauungsplan für das Areal des Tennisclubs Old Boys auf der Schützenmatte West sieht eine Erweiterung der Anlage vor. Geplant sind Freiluft-Plätze und eine Tennishalle. Diese darf eine maximale Höhe von 7,3 Metern aufweisen. Die vier Indoor-Plätze sollen die Installation von Ballonhallen im Winter überflüssig machen.
Finanziert wird der Bau hauptsächlich durch den Verein. Die Einwohnergemeinde der Stadt Basel stellt das Grundstück im Baurecht zur Verfügung, ausserdem unterstützt die Regierung das Hallenprojekt über den Swisslos-Sportfonds mit 700’000 Franken.
Das Geschäft war im Grossen Rat umstritten. Die SP und das GAB beantragten eine Rückweisung. Die Fraktionen kritisierten, dass mit dem Bau der Halle öffentlich nutzbare Freiflächen verloren gingen. (Urteil 1C_748/2025 vom 6.5.2026)