Bedingte Freiheitsstrafe für Senior wegen Nachbarschaftsstreit
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 90-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung bestätigt. Der Mann aus Uster verletzte einen Nachbarn im Sommer 2022 schwer.
(Keystone-SDA) Das höchste Schweizer Gericht folgt in seinem am Mittwoch publizierten Urteil der Sicht des Zürcher Obergerichts. Dieses kam im März 2025 zum Schluss, dass der angeklagte Senior sich nicht in einer Notwehrsituation befunden habe. Vielmehr sei er nach einer ersten Konfrontation mit dem unterdessen verstorbenen Nachbarn zum Angriff übergegangen. Eine mildere Strafe wegen einer entschuldbaren Notwehrhandlung sei deshalb ausgeschlossen.
Die beiden Männer lagen sich bereits seit Jahren in den Haaren. Im Sommer 2022 stiess der Kontrahent des Verurteilten letzteren von einer Leiter und versetzte ihm einen Schlag ins Gesicht. Der zu Boden gestürzte Senior schlug seinen Nachbarn anschliessend mit einer 2,5 Kilogramm schweren Eisenstange ins Gesicht und versetzte ihm dann weitere Schläge auf den Rücken.
Mehrere Knochenbrüche
Der so Traktierte erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit einer Trümmerfraktur des Schädels und des Augenhöhlenbodens. Zudem trug er einen offenen Bruch am rechten Arm und zahlreiche Prellungen davon.
Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich, aber der 90-Jährige habe solche in Kauf genommen, schloss das Obergericht Zürich. Das Bezirksgericht Uster hatte eine tiefere Strafe ausgesprochen – 15 Monate bedingt. Es war von einem Notwehrexzess ausgegangen. (Urteil 6B_464/2025 vom 23.4.2026)