Berner Gemeinderat lehnt Aufbau eines eigenen Stipendienwesens ab
Die Stadt Bern will in Ergänzung zum Kanton kein eigenes Stipendienwesen aufbauen. Als Grund führt der Gemeinderat die Finanzen ins Feld. Doch ganz zuschlagen will er die Türe nicht, denn auch er ortete Verbesserungsbedarf in Sachen Bildungsfinanzierung.
(Keystone-SDA) Die Forderung nach einem städtischen Stipendienwesen entstammt einer sogenannten Partizipationsmotion. Mit diesem parlamentarischen Instrument kann sich die ausländische Wohnbevölkerung politisch beteiligen.
Das kantonale Stipendienwesen weise Lücken auf, heisst es bei den Vorstösserinnen und Vorstössern. Stipendienbeiträge reichten oft nicht zur Existenzsicherung aus und würden junge Menschen zwingen, sich während der Ausbildung zu verschulden. Es gebe in dem System erhebliche Fehlanreize.
Der Gemeinderat stimmt dem in seiner am Montag publizierten Antwort weitgehend zu. Der Kanton verstehe Ausbildungsbeiträge lediglich als ergänzende Förderung und nicht als System zur primären Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung.
Aktuelle Langzeitstudien an der Universität Bern zeigten, dass trotz allgemeiner Zunahme des Bildungsniveaus und auch der Anzahl Studierenden, Kinder aus Akademikerfamilien relevant höhere Chancen auf einen Hochschulabschluss hätten als Kinder aus Nichtakademikerfamilien. Dabei spiele die finanzielle Basis des Elternhauses eine wesentliche Rolle.
Der Gemeinderat teilt die Ansicht der Vorstossenden, dass die Wechselwirkungen zwischen Ausbildungsbeiträgen, eigenem Einkommen und dem Bezug von Sozialhilfe komplex und nicht frei von ungünstigen Anreizen sind.
Trotz allem möchte der Gemeinderat kein eigenes Stipendiensystem auf die Beine stellen. Die Aufgabenteilung von Gemeinden und Kanton sei gesetzlich geregelt. Dazu komme, dass der Gemeinderat sich zum Ziel gesetzt habe, die Stadtfinanzen innerhalb von vier Jahren zu stabilisieren, geht aus der gemeinderätlichen Antwort hervor.
Bei den Ausbildungsdarlehen will der Gemeinderat jedoch Hand bieten. Werde die Partizipationsmotion vom Stadtrat als Postulat überwiesen, soll eine auf jährlich maximal 100’000 Franken limitierte Grundlage geprüft werden, um punktuelle Entlastungen zu bieten.