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Berner Regierung hält an Aufnahmebedingung in Notschlafstellen fest

Keystone-SDA

Der Berner Regierungsrat steht hinter der Auflage der Sozialdirektion, wonach Notschlafstellen nur noch Obdachlose mit Aufenthaltsbewilligung aufnehmen sollen. Das geht hervor aus ihrer Antwort auf eine Petition, die eine sofortige Rücknahme dieser Bedingung forderte.

(Keystone-SDA) Die Petition lanciert hatte das Bieler Kollektiv «Un toit für alle». Es reagierte damit auf den Passus in den Leistungsverträgen des Kantons mit Betreibenden von Notschlafstellen, wonach «Personen ohne Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aufgenommen werden dürfen».

Die Mitte März eingereichte Petition bezeichnete diese Neuregelung als unmenschlich. Sie treibe verletzliche Menschen auf die Strasse und verweigere ihnen die Menschenwürde sowie das Recht auf Hilfe. Rund 12’700 Menschen unterschrieben die Forderung nach bedingungslosem Zugang.

Recht auf Hilfe sei gegeben

Der Regierungsrat wiederum unterstützt das Vorgehen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI), wie er in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort schrieb. Er argumentierte, dass das Recht auf Hilfe in einer Notlage respektiert werde. «Keine Person, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation befindet, wird in einer Notschlafstelle abgewiesen.»

Gleichzeitig sei es wichtig, dass geltendes Recht eingehalten werde. Mit öffentlichen Geldern solle kein illegaler Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht werden. Zudem sei es «störend, dass immer wieder Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ein Bett in einer Notschlafstelle beanspruchen, obwohl sie eigentlich bereits einen finanzierten Schlafplatz hätten».

Weiter verwies die Regierung darauf, dass sich das Angebot an Notschlafplätzen in der Stadt Bern zwischen 2023 und 2025 mehr als verdoppelt habe. Die GSI von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) sei überzeugt davon, «dass dieses Angebot den Bedarf an Notschlafplätzen deckt, sofern diese von Personen belegt werden, welche die Zugangskriterien erfüllen».

Die Auflage gilt dem Regierungsrat zufolge seit November 2024 für zwei Notschlafstellen in der Stadt Bern. Ab 2028 will sie die GSI auf alle Notschlafstellen im Kanton ausweiten. In den vergangenen zwei Wintern sei «kein konkreter Vorfall» bekannt geworden.

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