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Bestimmungen zu Ärztebeschränkung im Kanton Bern sind zulässig

Keystone-SDA

Die Verordnung des Berner Regierungsrats zur Umsetzung der Zulassungsbeschränkung für Ärzte ist rechtmässig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Ärztegesellschaft des Kantons sowie vierer Ärztinnen und zweier Ärzten abgewiesen. Die Begrenzung ist im Krankenversicherungsgesetz vorgesehen und soll zur Kostendämpfung beitragen.

(Keystone-SDA) Die Ärztegesellschaft und die in den Bereichen allgemeine innere Medizin, Gastroenterologie, orthopädische Chirurgie und Pneumologie tätigen Medizinpersonen rügten unter anderem, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für die vom Berner Regierungsrat erlassenen Verfügung fehle. Ihrer Ansicht nach wird zudem ihre Wirtschaftsfreiheit verletzt.

Das Bundesgericht lässt in einem am Dienstag publizierten Urteil die Argumente der Beschwerdeführenden nicht gelten. Die Beschränkung der Zulassung zur Berufsausübung zulasten der obligatorischen Krankenversicherung zielt laut Gericht darauf ab, den Anstieg der Gesundheitskosten und damit der Krankenkassenprämien zu bremsen.

Zulässiges Ziel

Die ständig steigenden Prämien würden ein ernsthaftes finanzielles Problem für die Versicherten darstellen. Das Krankenversicherungsgesetz verfolge in diesem Punkte ein sozialpolitisches Ziel, das im Hinblick auf die Wirtschaftsfreiheit zulässig sei.

Der Bedarf werde basierend auf sachlichen Kriterien erhoben. Dabei werde die Versorgungssituation nach Fachgebiet und Region und in Koordination mit den Nachbarkantonen berücksichtigt. (Urteil 9C_14/2024 vom 31.3.2025)

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