
Bundesgericht bestätigt Strafe für Mord an Nebenbuhler im Aargau

Ein heute 59-jähriger Mann, der im Februar 2022 in Spreitenbach AG seinen 74-jährigen Nebenbuhler ermordet hat, muss eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren absitzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen und das Urteil des Aargauer Obergerichts bestätigt.
(Keystone-SDA) Der wegen Mordes verurteilte Schweizer wollte mit der Beschwerde eine Freiheitsstrafe von höchstens neun Jahren erreichen, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Bereits das Bezirksgericht Baden hatte den Täter im April 2023 zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Das Obergericht bestätigte dieses Urteil Anfang Mai 2024.
Die Lausanner Richter stützen nun auf der ganzen Linie die Vorinstanz. Das Obergericht begründe die Freiheitsstrafe von 15 Jahren hinreichend, ebenso die mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit des Mannes, wie aus den Erwägungen des Bundesgerichts hervorgeht.
Das Obergericht hatte festgehalten, der Nebenbuhler sei eliminiert worden. Motiv und Ausführung der Tat seien skrupellos gewesen – die vielen wuchtigen Stiche hätten «ein eigentliches Übertöten» dargestellt.
Eifersucht als Motiv
Der Verurteilte liebte eine Frau, die er als Prostituierte kennengelernt hatte. Obwohl er von ihrer Tätigkeit und auch von einem anderen Mann wusste, erträumte er sich eine Zukunft mit ihr.
Am Tag vor der Tat sah er, wie sie zum anderen Mann ins Auto stieg. Abends nahm der Schweizer ein Schlafmittel. Am folgenden Morgen fuhr er mit einem Küchenmesser zur Wohnung der Frau in Spreitenbach. Sie war zu ihrer Arbeit in einem Möbelgeschäft gefahren.
Er schlug die Terrassentür ein und griff den Nebenbuhler, einen deutschen Staatsbürger, unvermittelt an. Er tötete ihn mit zahlreichen Schnitt- und Stichverletzungen.
Die Frau hatte an der Verhandlung vor Obergericht gesagt, sie habe den Beschuldigten als Kunden verstanden. Mit dem anderen Mann habe sie eine Liebesbeziehung gehabt. (Urteil 6B_497/2024 vom 12.09.2025)