Bundesgericht weist Beschwerde gegen Zürcher Kantonsrätin Garcia ab
Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl von Isabel Garcia abgewiesen. Damit ist der Streit um den Parteiwechsel der Zürcher FDP-Kantonsrätin endgültig beendet.
(Keystone-SDA) Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Gültigkeit der Wahl von Isabel Garcia in den Zürcher Kantonsrat. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht die Beschwerde von sechs Stimmberechtigten ab. Damit bleibt die Politikerin definitiv im Amt.
Die Beschwerdeführenden hatten verlangt, die Bestätigung der Wahl aufzuheben, weil Garcia die Wählerschaft durch das Vorenthalten ihrer wahren Parteizugehörigkeit getäuscht habe. Das Bundesgericht stellte klar, dass die Beweislast für eine solche Tatsache bei den Klägern liegt. Das Bundesgericht bestätigte damit den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, welches zum Schluss kam, dass ein früherer Entschluss zum Parteiwechsel nicht bewiesen ist.
Keine Pflicht zur Offenlegung privater Daten
Die Lausanner Richter sahen keine Rechtsverletzung darin, dass das kantonale Gericht auf die Erhebung von privaten Fernmeldedaten Garcias verzichtete. Die Kläger forderten Screenshots von Anruflisten ihres Smartphones und E-Mails, um Kontakte vor der Wahl zu belegen. Das Bundesgericht stufte diese Massnahmen als unverhältnismässige Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis und die informationelle Selbstbestimmung ein. Zudem könnten solche Randdaten den Inhalt von Gesprächen ohnehin nicht belegen.
Auch die unterlassene Befragung von Garcias Ehemann als Zeuge wurde geschützt. Da bereits sieben Zeugen aus dem Umfeld der beiden betroffenen Parteien umfassend angehört worden waren, durfte das Verwaltungsgericht auf weitere Erhebungen verzichten. Es bestanden nach der Analyse des Protokolls keine konkreten Hinweise auf Absprachen vor dem Wahltermin.
Rascher Wechsel nach der Wahl
Der Fall hatte im Frühjahr 2023 für grosses Aufsehen gesorgt. Isabel Garcia kandidierte im Februar 2023 auf der Liste der Grünliberalen Partei (GLP) und errang einen Sitz im Kantonsrat. Nur einen Tag nach Ablauf der fünftägigen Rechtsmittelfrist gegen das Wahlergebnis informierte sie ihre Partei über den Übertritt zur FDP.
Der Zürcher Kantonsrat bestätigte die Wahl im Mai 2023 dennoch parteiübergreifend mit 107 zu 52 Stimmen bei elf Enthaltungen. Eine erste Beschwerde wies das Bundesgericht im Mai 2024 an das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses wies die Beschwerde im September 2025 ab, woraufhin die Kläger erneut ans Bundesgericht gelangten. Die Gerichtskosten von 1000 Franken sowie eine Entschädigung von 3000 Franken an Garcia gehen zu Lasten der Beschwerdeführer.
Erleichterung bei der FDP und Garcia
Die FDP des Kantons Zürich und Isabel Garcia reagierten mit grosser Genugtuung auf den Entscheid. Für FDP-Parteipräsident Filippo Leutenegger folgt das Bundesgericht mit seinem Urteil dem verfassungsrechtlichen Instruktionsverbot, das gewählten Mitgliedern die freie Ausübung des Amtes sichert. In der Schweiz würden Persönlichkeiten und keine Funktionäre gewählt, weshalb Parteiwechsel zur Politik gehörten.
Isabel Garcia erklärte, der Entscheid setze der Kontroverse um ihren Einsitz im Parlament endgültig ein Ende. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass ihre Beweggründe anerkannt wurden. Nun freue sie sich darauf, die verbleibenden Monate der laufenden Legislaturperiode ganz der politischen Arbeit widmen zu können.