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Bundesgericht weist Gesuch von Basler Seniorin nach Kindermord ab

Keystone-SDA

Das Bundesgericht tritt nicht auf ein wirres Gesuch einer wegen Mordes verurteilten Seniorin ein. Sie verlangte wegen eines angeblichen Verfahrensbetrug eine Urteilsaufhebung und forderte vom Gericht, kollektiv in den Ausstand zu treten. Sie hatte 2019 in Basel einen siebenjährigen Bub getötet.

(Keystone-SDA) Das Bundesgericht veröffentlichte das Urteil mit der Ablehnung ihres Gesuchs am Montag.

Die Seniorin wurde im Jahr 2020 vom Basler Strafgericht wegen Mordes verurteilt. Da sie aus psychiatrischen Gründen als schuldunfähig gilt, wurde sie verwahrt. Das Appellationsgericht lehnte zwei Jahre später eine Berufung ab und auch beim Bundesgericht blitzte sie danach mit einer Beschwerde ab.

Im September 2025 meldete sich die Verwahrte erneut beim höchsten Schweizer Gericht in Lausanne aufgrund des Massnahmen-Verfahrens gegen sie. Sie behauptete, dass dieses wegen eines «Verfahrensbetrugs» fehlerhaft sei, weshalb die beiden kantonalen Urteile aufgehoben werden müssten.

Forderungen ohne rechtliche Grundlage

Das Bundesgericht nahm ihre Eingabe nicht als Beschwerde wegen Verfahrensbetrugs, sondern als Revisionsgesuch an. Daraufhin verlangte die Seniorin bei der Schweizerischen Bundesversammlung, dass das Bundesgericht in den Ausstand treten und ein «Sonder-Generalbundesanwalt» übernehmen soll, wie es im schriftlichen Urteil heisst.

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Betrugsverfahrens-Beschwerde gesetzlich gar nicht vorgesehen ist. Daher könne es nicht darauf eintreten. Zudem könne ein Ausstandsgesuch nicht gegen ein ganzes Gericht «in globo» erhoben werden.

Die damals 75-jährige Seniorin stach am 21. März 2019 beim St. Galler-Ring mit einem Messer auf den Primarschüler ein. Er erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Vor Gericht begründete die Frau ihre Tat mit ihrem zuvor jahrelangen Streit mit den Behörden. Gemäss Gutachten leidet sie an einer schwerwiegenden wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn.

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