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Schutz für Schweizerkreuz

Die Marke "Schweiz" und das Schweizerkreuz sollen Schweizer Produkten vorbehalten sein. Mit der "Swissness-Vorlage" will der Bundesrat die Grundlage schaffen, um den Wert der Marke auch in Zukunft zu erhalten, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Immer häufiger komme es zum Missbrauch der «Schweizer Qualität» oder «Made in Switzerland», sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern.

Mit dem Gesetz soll nun geregelt werden, «wie viel ‚Schweiz‘ in einem Produkt oder einer Dienstleistung sein muss, damit auch ‚Schweiz‘ draufstehen darf», so Widmer-Schlumpf. Die geltenden Gesetze würden hier zu viele Fragen offen lassen.

Konkret müssen Naturprodukte wie Pflanzen in der Schweiz oder maximal zehn Kilometer ausserhalb der Schweizer Grenzen geerntet worden sein, damit sie mit dem Schweizer Kreuz oder der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» beworben werden dürfen.

Bei Industrieprodukten müssen mindestens 60% der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.

Was das Schweizerwappen angeht, so bleibt dieses grundsätzlich der Eidgenossenschaft vorbehalten. Ausgenommen sind Unternehmen wie Victorinox oder der TCS, die das Wappen bereits seit Jahrzehnten als Teil ihres Unternehmenskennzeichens verwenden.

Indem die Swissness-Vorlage künftig auch die Verwendung des Schweizerkreuzes für Produkte erlaube – heute ist dies lediglich für Dienstleistungen der Fall -, werde den Produzenten ein wichtiger Werbeträger zur Verfügung gestellt, sagte Widmer-Schlumpf weiter.

Mit dem «Swissnessbonus» erzielten die betroffenen Branchen bereits heute eine Reputationsprämie von rund 6 Mrd. Franken.

swissinfo.ch und Agenturen

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