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Umstrittene Sanierung der Arbeitslosenversicherung

Online-Stellensuche auf einem Arbeitsvermittlungs-Zentrum. Keystone

Für die Linke ist es eine unnötige Sparübung auf dem Buckel der Schwächsten, für Arbeitgeber und bürgerliche Parteien beseitigt sie Fehlanreize und Missbräuche: Die Sanierung der Arbeitslosenversicherung ist umstritten. Im September stimmt die Schweiz darüber ab.

Per Ende Juni 2010 hatte die Arbeitslosenversicherung 7 Milliarden Schulden. Unbestritten ist, dass die derzeit jährlich um eine Milliarde ansteigende Verschuldung des Sozialwerks gestoppt werden muss. Über das wie sind sich die politischen Lager allerdings nicht einig.

Im Frühjahr 2010 hat das Parlament im Rahmen der Revision des Arbeitslosengesetzes beschlossen, bestimmte Leistungen zu kürzen und die Beiträge zu erhöhen. So sollen die Einnahmen jährlich um 646 Millionen Franken höher ausfallen und die Ausgaben um 622 Millionen Franken sinken.

Konkret will die bürgerliche Parlamentsmehrheit auf der Einnahmenseite die Beiträge um 0,2 Punkte auf 2,2 Lohnprozente anheben und Einkommen zwischen 126’000 und 315’000 Franken mit einem zusätzlichen Solidaritätsprozent belasten.

Auf der Ausgabenseite will die Revision im Wesentlichen den unter 30-jährigen und den über 55-jährigen Arbeitslosen die Taggelder kürzen. Unter 30-jährige Erwerbslose sollen gezwungen werden können, unabhängig von ihren beruflichen Qualifikationen, jegliche Arbeit anzunehmen.

Schliesslich sollen wirtschaftlich schwache Regionen, die von einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit betroffen sind, die Zahl der Taggelder nicht mehr von 400 auf 520 anheben können.

Referendum der Linken

Gewerkschaften und linke Parteien haben gegen die Revision des Arbeitslosengesetzes das Referendum ergriffen und dieses am 6. Juli mit 140’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Deshalb hat das Stimmvolk am 26. September an der Urne das letzte Wort.

Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände bezeichnen die Revision als «ausgewogen und notwendig». Damit könne das bestehende Defizit der Arbeitslosenversicherung auf «sozialverträgliche Art und Weise» behoben werden. Bei einem Nein wären die Lohnabzüge künftig doppelt so hoch, argumentieren die Befürworter.

Auch mal auf dem Bau arbeiten

«Angesichts der jährlich um eine Milliarde zunehmenden Schulden ist es unabdingbar, dass man eine Sanierung der Arbeitslosenversicherung vornimmt», sagt Christoffel Brändli, Ständerat der Schweizerischen Volkspartei gegenüber swissinfo.ch.

«Die Krise wurde von den hoch bezahlten Bankmanagern verursacht. Es geht nicht an, die Leistungen zu kürzen und die Jungen, die älteren Arbeitnehmer und die wirtschaftlich schwachen Regionen zu bestrafen», sagt die sozialdemokratische Nationalrätin Margret Kiener Nellen.

Den Bezug zu den Bankmanagern bezeichnet Brändli als «Populismus pur». Die Sanierung der Sozialwerke und die hohen Managerlöhne, das habe miteinander nichts zu tun.

«Ich sehe auch kein Problem bei den jungen Arbeitslosen. Ein Junger, der etwas tut, das ihm vielleicht nicht passt, also beispielsweise auf dem Bau arbeiten geht, der wird bei jedem potentiellen künftigen Arbeitgeber gut angeschrieben sein.»

Darum werde er wieder eine seinen Qualifikationen entsprechende Stelle finden, so Brändli. «Wer hingegen nichts tut, der wird nach zwei Jahren als Arbeitslosengeld-Bezüger die grössten Schwierigkeiten haben.»

Entschuldung kein Problem?

Für Kiener Nellen wäre es «völlig fatal, die Jungen, die eine teure und gute Ausbildung absolviert haben, zu zwingen, in niederwertigere, weniger bezahlte Arbeitsplätze zu zwingen und sie damit bereits zu Beginn ihrer Karriere zu disqualifizieren».

Dass die Arbeitslosenversicherung saniert werden muss, ist auch für Kiener Nellen klar: «Die Entschuldung ist finanzpolitisch überhaupt kein Problem. Das Gesetz erlaubt es dem Bundesrat, bei einer Verschuldung bei den Einkommen über 100’000 Franken einen Solidaritätsbeitrag zu erheben. Das muss jetzt in diesem Jahr endlich geschehen.»

Höhere Abzüge bei einem Nein

Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände wehren sich gegen einen Solidaritätsbeitrag und gegen höhere Lohnabzüge. «Bei einem Nein zur Revision müssten zudem die Lohnabzüge per 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden, bei einem Ja lediglich im 0,2 Prozentpunkte», hält SVP Nationalrat Jean François Rime gegenüber swissinfo.ch fest.

Bei der Abstimmung über die Revision der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Referendums-Abstimmung. Für ein Ja genügt deshalb das einfache Volksmehr. Das Ständemehr ist nicht nötig.

Andreas Keiser, swissinfo.ch

Der Nationalrat hat die Änderung des Gesetzes über die Arbeitslosenkasse mit 91 zu 64 Stimmen bei 37 Enthaltungen gutgeheissen.

Der Ständerat sagte mit 32 zu 12 Stimmen ja.

Dagegen gestimmt hat die Linke. Deshalb haben Gewerkschaften und Sozialdemokraten das Referendum gegen die Vorlage ergriffen und dieses am 6. Juni mit mehr als 140’000 eingereicht. Nötig wären 50’000 Unterschriften gewesen.

Der Bundesrat unterstützt die Vorlage.

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