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Bundesrat unterstützt neuen Vorschlag für Bahnpolizeigesetz

(Keystone-SDA) Bern – Die Kompetenzen der Bahnpolizei sollen neu geregelt werden. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag aus dem Parlament für ein neues Bahnpolizeigesetz, das keine Privatisierung der Bahnpolizei vorsieht.
Eine Nationalratskommission hatte den Entwurf ausgearbeitet, nachdem das Parlament den Vorschlag des Bundesrates zurückgewiesen hatte. Der Bundesrat hat dazu nun Stellung genommen. Er begrüsse, dass die wesentlichen Ziele gewahrt blieben, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
Der Entwurf für das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr wird nun vom Parlament behandelt und soll auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Die ursprüngliche Version des Bundesrates hatten die SP und die SVP zu Fall gebracht. Ihre Motive waren zwar unterschiedlich, doch lehnten beide Parteien eine Privatisierung der Bahnpolizei ab.
Im neuen Entwurf wird nun klar zwischen einer mit polizeilichen Funktionen ausgestatteten Transportpolizei und einem Sicherheitsdienst mit weniger Kompetenzen unterschieden.
Während die Transportpolizei in der Regel uniformiert ist und verdächtige Personen vorläufig festnehmen kann, darf der Sicherheitsdienst Personen zwar kontrollieren, aber nicht festnehmen.
Nur die Aufgaben des Sicherheitsdienstes, nicht aber jene der Transportpolizei, können an private Organisationen übertragen werden. Während die SBB auf eine Transportpolizei setzt, können kleinere Verkehrsbetriebe sich mit einem Sicherheitsdienst begnügen.

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