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CH/Gewerbe ruft zum Widerstand auf gegen Radio- und TV-Gebühren auf

Bern (awp/sda) – Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ruft die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum Widerstand gegen die Radio- und TV-Gebühr auf: Seit Montag ist auf seiner Homepage ein Musterbrief zur Erteilung eines Hausverbots für Billag- und SUISA-Inspektoren aufgeschaltet.
Eine juristische Person könne weder Radio hören noch Fernsehen schauen, begründet der SGV seine Forderung nach der Befreiung der KMU von der Gebührenpflicht. Ausserdem wollten die Gewerbler die «Arroganz der Gebühreneintreiber» nicht mehr akzeptieren, wie es weiter hiess.
Wie die Westschweizer Tageszeitung «Le Matin» am Montag meldete, steht im Zentrum des auf der Homepage des SGV aufgeschalteten Musterbriefs die Weigerung, die Billag-Gebühren zu bezahlen. Ausserdem wird den Billag- und SUISA-Inspektoren ein Hausverbot erteilt.
Hierbei stützt sich der SGV auf das verfassungsmässige Recht auf Eigentum. «Sollten Sie oder Ihre Mitarbeitenden diesem Hausverbot zuwiderhandeln, werden wir umgehend strafrechtliche Schritte einleiten», heisst es im Musterbrief.
Um der «KMU-feindlichen Praxis» der Gebührenerhebung ein Ende zu bereiten, schliesst der SGV notfalls auch Referenden nicht aus, wie er in einer Resolution von Ende Januar bereits angekündigt hatte.
Der Aufruf zum orchestrierten Widerstand des SGV ist insbesondere eine Reaktion auf das Ansinnen der Billag, sich seit letztem Sommer vermehrt auf Unternehmen zu konzentrieren. Ein Drittel der KMU erhielt bereits entsprechende Post.
Dies bestätigte Billag-Sprecher Jonny Kopp. Nicht weniger als 110’000 Briefe seien an die KMU gegangen mit der Aufforderung, Radios, Fernsehgeräte und Computer in ihren Räumlichkeiten anzumelden – nicht zu vergessen die Autoradios in den Geschäftsautos. Kopp: «Wir machen nur unsere Arbeit.»
ch

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