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CH/Weko passt Kriterien zu Vertikalabreden an Urteile und EU-Recht an

Bern (awp/sda) – Die Wettbewerbskommission (Weko) will ihre Kriterien zu den so genannten Vertikalabreden revidieren. Sie sollen an Neuerungen im Recht der Europäischen Union angepasst werden. Zudem will die Weko mit der Revision ihre eigenen Leitentscheide berücksichtigen.
Die Weko fällte in jüngster Zeit drei wegweisende Entscheide: Unter anderem büsste sie den Hersteller der Zahnpasta Elmex, Gaba International, mit 4,8 Mio CHF Franken, weil er lange Jahre den Import der günstigeren Elmex aus Österreich verhindert habe.
Mit diesen Entscheiden habe die Weko die Anwendung des Rechts konkretisiert und Fallpraxis geschaffen, wie sie am Montag mitteilte.
Die fehlende Rechtspraxis war einer der Kritikpunkte an der Vertikalbekanntmachung, die aus dem Jahre 2007 datiert. Mit der Revision will die Weko den drei Leiturteilen Rechnung tragen. Sie sind allerdings noch nicht alle rechtskräftig.
In der Europäischen Union tritt zudem Anfang Juni eine neue Verordnung in Kraft, wie die Weko weiter mitteilte. Damit seien auch in der Schweiz Anpassungen nötig, damit bei vertikalen Abreden weiterhin möglichst die gleichen Regeln zur Anwendung kommen.
Zu der vorgeschlagenen Revision der Vertikalbekanntmachung können sich betroffene Kreise äussern. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 28. Mai 2010.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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