Das Ausgeben irrtümlich erhaltenen Geldes in jedem Fall strafbar
(Keystone-SDA) Bern – Wer irrtümlich Geld auf sein Bankkonto überwiesen bekommt und dieses Geld ausgibt, soll künftig bestraft werden – egal, ob eine nicht arglistige Täuschung vorliegt oder nicht. Diese Änderung der Rechtsprechung wird in der Vernehmlassung begrüsst.
Das geltende Recht hat eine absurde Lücke: Wer Geld verwendet, das ihm irrtümlich und ohne eigenes Zutun überwiesen wurde, kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Ohne Strafe bleibt hingegen, wer durch Täuschung eine Fehlüberweisung selber veranlasst oder zur Fehlüberweisung beiträgt. Nur Arglist und Betrug werden bestraft.
Für die nationalrätliche Rechtskommission ist diese Situation unbefriedigend. Sie will deshalb die entsprechenden Artikel im Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz ändern. Sie hat einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geschickt, die heute Montag ablief. Das Ansinnen geht auf eine parlamentarische Initiative von Luc Recordon (Grüne/VD) zurück.
Neu soll folgende Gesetzesbestimmung gelten: «Wer Vermögenswerte, die ihm zugekommen sind – und auf die er zum Zeitpunkt des Zugangs keinen Rechtsanspruch hatte – unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Wie eine Fehlüberweisung durch Täuschung aussehen könnte, erklärt der Waadtländer Untersuchungsrichter Yves Nicolet: Ein Bankkunde bestätigt seiner Bank wahrheitswidrig, dass eine Überweisung auf sein Konto tatsächlich für ihn bestimmt war – und die Bank glaubt dem Kunden, ohne den Sachverhalt abzuklären.