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Abacha-Konten in der Schweiz: Nigeria will diese Woche formelles Rechtshilfegesuch einreichen

Nigeria will in den kommenden Tagen in Bern ein formelles Rechtshilfegesuch wegen der in der Schweiz eingefrorenen Konten des verstorbenen Diktators Sani Abacha (Bild) einreichen. Dies gab der Rechtsvertreter Nigerias in der Schweiz bekannt.

Nigeria will in den kommenden Tagen in Bern ein formelles Rechtshilfegesuch wegen der in der Schweiz eingefrorenen Konten des verstorbenen Diktators Sani Abacha (Bild) einreichen. Der Rechtsvertreter Nigerias in der Schweiz, der Genfer Rechtsanwalt Enrico Monfrini, kündigte am Montag (10.01.) zudem rechtliche Schritte in anderen Ländern an.

Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hatte am vergangenen 13. Oktober eine vorsorgliche Sperre von Konten Abachas und seiner Entourage auf fünf Banken in der Schweiz verfügt. Es kam damit einem Ersuchen Nigerias nach, das den früheren Militärdiktator verdächtigt, die Zentralbank des Landes systematisch geplündert zu haben. Das BAP setzte Nigeria zugleich eine Frist bis zum 20. Januar, um die Vorwürfe gegen Abacha in einem formellen Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu untermauern.

Dabei sollen insbesondere die Zusammenhänge zwischen den Strafverfahren in Nigeria und den in der Schweiz gesperrten Konten aufgezeigt werden. Der Rechtsvertreter Nigerias in der Schweiz, Monfrini, sagte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AP, dass das Gesuch in den nächsten Tagen beim BAP eingereicht werde. “Alles ist bereit”, sagte der Anwalt.

Mitte Dezember war bekannt geworden, dass 551 Millionen Dollar vorsorglich eingefroren worden sind. Bei der weiteren Prüfung dieser Vermögenswerte stellte sich gemäss Monfrini inzwischen heraus, dass rund 500 Millionen Dollar den in Nigeria beschuldigten Personen aus dem Umfeld des im Juni 1998 verstorbenen Diktators zugeordnet werden können. Die Genfer Staatsanwaltschaft hat unterdessen ein eigenes Verfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei im Zusammenhang mit den Abacha-Geldern eingeleitet. Die betroffenen Banken – es handelt sich unter anderem um die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse sowie um renommierte Privat- und Auslandbanken – werden zudem von der Eidgenössischen Bankenkommission unter die Lupe genommen. Denn die wissentliche oder fahrlässige Entgegennahme von Geldern, die aus Korruption oder dem Missbrauch öffentlicher Mitte stammen, ist den Banken in der Schweiz untersagt.

Abacha-Gelder auch in Luxemburg, Frankreich und Deutschland?

Monfrini, der im Auftrag Nigerias die Bemühungen zur Rückführung der von Abacha ins Ausland geschafften Vermögenswerten koordiniert, gab weiter bekannt, dass inzwischen auch konkrete Anhaltspunkte für solche Vermögenswerte in Luxemburg, Frankreich und Deutschland vorlägen. Es gehe um mehrere 100 Millionen Dollar. Auch in diesen Ländern würden nun rechtliche Schritte vorbereitet. Die Schweiz sei bisher aber das einzige Land, das eine vorsorgliche Sperrung dieser Gelder verfügt habe.

Das Bundesamt für Polizeiwesen will nach dem Eintreffen des Rechtshilfegesuchs Nigerias über das weitere Vorgehen informieren. Im ersten Gesuch hatte Nigeria neben Abacha namentlich dessen früheren Sicherheitsberater, Alhaji Ismaila Gwarzo, den ehemaligen Minister Abubakar Attiku Bagudu, vier nigerianische Geschäftsleute sowie eine Reihe von Gesellschaften genannt. Ihnen wird eine Reihe von Vermögensdelikten wie Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei vorgeworfen. Die gesperrten Konten sind vor allem bei Banken in Genf; auch auf einer Bank in Zürich wurden Gelder eingefroren.

SRI und Agenturen

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