Keine AHV mehr: Sanktionen gegen Russland und Belarus treffen auch Auslandschweizer
Seit ein paar Monaten kommt die AHV bei einigen Bezüger:innen mit Wohnsitz in Russland und Belarus nicht mehr an – obwohl sie Anspruch darauf hätten. Das Problem: die Zurückhaltung von Banken im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen die beiden Länder.
Wer während seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz Beiträge geleistet hat, hat nach der Pensionierung Anspruch auf Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).
Seit Anfang Jahr ist die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK), die für Zahlungen an im Ausland lebende Personen zuständig ist, jedoch nicht mehr in der Lage, gewisse Renten an Empfänger:innen in Russland und Belarus zu überweisen. Einige Dutzend Personen befinden sich dadurch in einer prekären Situation. Grund dafür sind die von der EU gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen.
Die Nachricht, die zuerst vom Informationsportal InfosperberExterner Link veröffentlicht wurde, bestätigte die SAK gegenüber Swissinfo. Am 5. Mai veröffentlichte die Kasse zudem eine MitteilungExterner Link auf ihrer Website. Darin hält sie fest, dass die Auszahlung von AHV-Renten nicht unter die Sanktionen falle und nach Schweizer Recht zulässig sei.
Die SAK erklärt, die «teils extensive Auslegung ausländischer Sanktionsmassnahmen durch Finanzintermediäre» führe dazu, dass Zahlungen «teilweise nicht mehr möglich» seien oder «erheblich erhöhte Transaktionskosten» verursachten. In einzelnen Fällen seien AHV-Überweisungen deshalb «nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich».
Die betroffenen Finanzintermediäre – insbesondere Banken – berücksichtigten aus strategischen und risikobezogenen Gründen auch ausländische Rechtsvorschriften, die ihre Tätigkeit beeinflussen könnten, etwa US-amerikanisches Recht, so die SAK.
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Ohne Konto in der Schweiz keine Rente
Betroffen sind rund 60 Personen mit Wohnsitz in Russland und Belarus, die nur in diesen Ländern über ein Bankkonto verfügen. Weitere rund hundert Rentenbezüger:innen erhalten ihre Zahlungen weiterhin, weil sie zusätzlich ein Konto in der Schweiz besitzen.
Das Problem betrifft zwar nur eine begrenzte Zahl von Personen, für die Betroffenen hat es jedoch gravierende Folgen. Hans Rudolf Knecht, ein Rentner mit Wohnsitz in Belarus, sagte gegenüber Infosperber: «Seit dem 1. Februar 2026 stehen wir mit abgesägten Hosen da.»
Bereits 2023 war ihm das Konto bei der Postfinance gekündigt worden. Als Begründung habe die Bank angegeben, sein Profil entspreche nicht der Ausrichtung der Unternehmenspolitik.
Der 76-Jährige reiste daraufhin in die Schweiz, wo ihm nach mehreren erfolglosen Versuchen schliesslich eine Bank ein Konto eröffnete. Überweisungen von dort nach Belarus seien allerdings nicht möglich. Um auf seine Ersparnisse zugreifen zu können, müsse er deshalb jeweils in die Schweiz reisen – per Bus über Vilnius oder per Flugzeug via Istanbul.
Für seine belarussische Ehefrau, die ebenfalls eine Schweizer Rente bezieht, funktionierten die Überweisungen via Postfinance zunächst weiter – bis Anfang 2026. Danach seien auch ihre Zahlungen blockiert worden. Ein Konto bei einer Schweizer Bank sei ihr bisher verweigert worden, schreibt Infosperber.
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AHV im Ausland: Wann ist eine Lebensbescheinigung erforderlich?
Eine 54-jährige Witwe, die seit dem Tod ihres Schweizer Ehemanns im Jahr 2022 von einer kleinen Witwenrente lebt, teilte dem Portal anonym ein Schreiben der SAK mit. Darin heisst es: «Postfinance, die für Zahlungen nach Russland zuständige Finanzpartnerin der SAK, hat mitgeteilt, dass sie ab Ende Januar 2026 keine Renten mehr nach Russland und Belarus überweisen wird.» Trotz entsprechender Bemühungen habe man bislang keine Alternative gefunden.
Die Frau erklärt, sie habe in Russland Mühe, Arbeit zu finden. Das Rentenalter für Frauen liege dort bei 58 Jahren. «Wenn die AHV-Zahlungen weiterhin ausbleiben, müsste ich in die Schweiz zurückkehren und Sozialhilfe beantragen. Das möchte ich nicht.»
Postfinance: «Alle Handlungsoptionen ausgeschöpft»
Auf Anfrage erklärt die Postfinance, Rentenzahlungen nach Russland und Belarus seien grundsätzlich rechtlich nicht verboten – sofern sie nicht an sanktionierte Empfängerinstitute oder Endempfangende erfolgen und keine weiteren regulatorischen Gründe vorliegen, die eine solche Zahlung verhindern würden.
Für solche Zahlungen sei die Postfinance jedoch auf Korrespondenzbanken angewiesen und müsse deren Richtlinien respektieren. Bei diesen seien derzeit entweder keine Überweisungen nach Russland und Belarus mehr möglich oder es werden dafür sehr hohe Gebühren verlangt. «Die beteiligten Institutionen haben deshalb gemeinsam entschieden, die Rentenzahlungen bis auf Weiteres nicht mehr durchzuführen.»
Das Unternehmen erklärt weiter, die möglichen Handlungsoptionen derzeit ausgeschöpft zu haben. Unter den aktuellen Bedingungen könne die Postfinance keine Zahlungen nach Russland und Belarus ausführen. Sobald sich eine Möglichkeit ergibt, die Überweisungen in diese Länder rechtlich zulässig und wirtschaftlich zumutbar wieder aufzunehmen, werde die Postfinance diese umgehend wieder ausführen.
Die SAK teilt ihrerseits mit, sie stehe mit Banken und Betroffenen in Kontakt, um Lösungen zu finden. Derzeit lautet die Empfehlung jedoch weiterhin, wenn möglich ein Konto bei einer Schweizer Bank oder bei einem Institut in einem nicht sanktionierten Land zu eröffnen, damit die Rentenzahlungen dorthin überwiesen werden können.
Editiert von Daniele Mariani, Übertragung aus dem Italienischen mithilfe von KI: Janine Gloor
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