Cuomo: Bundesgericht gewährt Rechtshilfe
Die Schweiz erteilt Italien im Fall des mutmasslichen Zigaretten-Schmugglers Gerardo Cuomo Rechtshilfe. Dies geht aus einem am Samstag (16.06.)veröffentlichten Bundesgerichts-Entscheid hervor. Ab Montag steht Cuomo mit dem entlassenen Tessiner Strafgerichts-Präsidenten Franco Verda in Lugano vor Gericht.
Bereits im vergangenen April hatte das Bundesgericht die Auslieferung Cuomos an Italien bewilligt. Nun erhalten die italienischen Behörden auch Rechtshilfe. Diese war von der Bundesanwaltschaft im November 2000 bewilligt worden.
Führender Mafia-Kopf
Gemäss einer Mitteilung des Bundesamts für Justiz in Bern ist Cuomo nicht bloss der Boss eines Zigaretten-Schmugglerrings, sondern auch führender Kopf einer kriminellen Organisation, die im Drogen- und Waffenhandels-Geschäft tätig sein soll. Der 56-jährige Neapolitaner wird zudem verdächtigt, die Gewinne der Organisation in der Schweiz gewaschen zu haben.
Das Bundesgericht in Lausanne wies die von Cuomo und seiner Maxim SA gegen die Rechtshilfe eingereichten Beschwerden ab, soweit überhaupt darauf eingetreten wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung lag vorerst nicht vor.
Ticinogate
Cuomo steht ab Montag als Mitangeklagter im spektakulärsten Fall der Tessiner Justizgeschichte vor dem Strafgericht Lugano. Er hat sich unter anderem wegen passiver Bestechung zu verantworten.
Hauptangeklagter in der ‚Ticinogate-Affäre‘ ist indes der frühere Tessiner Richter Franco Verda. Er und Cuomo sollen freundschaftliche Beziehungen unterhalten haben.
swissinfo und Agenturen
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