Entlastung für Schweizer Gefängnisse?
Ausländerinnen und Ausländer sollen ihre Strafe vermehrt im Heimatland absitzen. Die Schweiz hat am Montag (09.07.) das entsprechende Zusatz-Protokoll zur Konvention betreffend der Überstellung von Verurteilten in Strassburg unterzeichnet.
Das Protokoll hält fest, dass Verurteilte, die sich vor der Vollstreckung der Strafe in ihr Heimat-Land flüchten, dort inhaftiert werden können. Zudem soll das Absitzen der Strafe im Heimatland möglich sein, wenn der Verurteilte nach dem Verbüssen sowieso dorthin ausgeliefert wird.
Resozialisierung vereinfacht
Die Überstellung soll auch ohne Zustimmung des Verurteilten möglich sein. Das Protokoll fülle Lücken und fördere die Resozialisierung der Delinquenten, hielt das eidgenössiche Justiz- und Polizeiministerium (EJPD) kürzlich fest. Die Wieder-Eingliederung sei im Heimatland dank der vertrauten sozio-kulturellen Umgebung wahrscheinlicher.
Dank des Protokolls soll sich aber auch der Anteil der ausländischen Inhaftierten in den Schweizer Gefängnissen reduzieren, der teilweise bis zu 85 Prozent beträgt. Zudem soll der Kriminal-Tourismus vermindert werden. Bisher haben 10 Länder das Protokoll ratifiziert, 15 haben es unterschrieben.
Bereits angewandt
Der Schweizer Botschafter beim Europarat, Jean-Claude Joseph, unterzeichnete das Protokoll in Anwesenheit von Generalsekretär Walter Schwimmer, wie der Informations-Dienst des Europarats mitteilte. Der Bundesrat hatte das Protokoll bereits am 15. Juni angenommen. Es muss noch vom Parlament ratifiziert werden.
Obwohl das Parlament dem Protokoll noch nicht zugestimmt hat, wird es bereits seit dem 14. Juli provisorisch angewandt. Dadurch konnte ein Schweizer, der in Marokko zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden war, in die Schweiz transferiert werden, damit er die Strafe hier absitzen kann.
swissinfo und Agenturen
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