Fluglärm: Letzte Verhandlungen Schweiz-Deutschland
In Bonn treffen sich in diesen Stunden die Verkehrsminister Leuenberger und Bodewig, um die Überflug-Modalitäten via Deutschland auf den Flughafen Zürich Kloten in einem Staatsvertrag zu regeln. Nachdem beide Seiten im Vorfeld Härte markiert haben, ist der Ausgang des Treffens offen.
Der deutsche Verkehrsminister Kurt Bodewig und sein Schweizer Amtskollege Moritz Leuenberger nahmen ihre Verhandlungen auf. Das Treffen der Minister gilt als letzte Chance für eine einvernehmliche Regelung.
Beide Minister haben sich im Vorfeld der Verhandlungen ausführlich in den Medien geäussert. Der Grundtenor: Man will einen Staatsvertrag, aber nicht zu jedem Preis.
So haben Ende letzter Woche die Spitzen der Regierungs-Parteien und der Gesamt-Bundesrat mit markigen Worten die harte Position der Schweiz nochmals betont.
Am Montag erklärte dann auch der Sprecher der Deutschen, man sei «grundsätzlich optimistisch». Es bleibe aber «eine Option», dass Deutschland bei einem Scheitern durch eine Rechtsverordnung einseitig den Umfang des Flugverkehrs von Zürich über süddeutschem Gebiet reduziert.
Nach den Angaben des Sprechers hat die deutsche Regierung in der vergangenen Woche zunächst einmal die aktuelle Zahl von etwa 145’000 Flugbewegungen in einer Verordnung festgeschrieben. «Die gilt jetzt.»
Die Streitpunkte
Eigentlich sind die Rahmenbedingungen der Verhandlungen seit dem 23. April, dem ersten grossen Treffen von Bodewig und Leuenberger, klar: Die Flugbewegungen sollen bis 2005 auf 100’000 Flüge pro Jahr reduziert werden, zudem einigten sich die Verhandler auf Einschränkungen bei den Nacht- und Wochenend-Flügen. Allerdings steckt – so zeigten die Folgedebatten – der Teufel im Detail.
Die Deutschen gehen nun mit Heimvorteil in die letzte Verhandlungs-Runde. Konkret geht es dabei vor allem noch um eine Forderung Deutschlands, wonach die Flugbewegungen über süddeutschem Raum schrittweise auf unter 100’000 reduziert werden sollen, und zwar bereits während der 41-monatigen Übergangsfrist. Offen ist auch die Frage der Entschädigungen für Lärmschutz-Massnahmen in Süddeutschland. Und drittens, ob EU-Recht vorrangig vor dem Luftverkehrs-Vertrag gelten soll.
swissinfo und Agenturen
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