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Gnadenfrist für AOM/Air Liberté?

Es wird sich kaum ein Interessent finden, der AOM/Air Liberté en bloc kaufen möchte. Keystone

Der Staatsanwalt am Handelsgericht des Pariser Bezirks Créteil hat am Dienstag (19.06.) verlangt, den Antrag von AOM/Air Liberté auf Nachlassstundung gutzuheissen. Die beiden Unternehmen sollen eine Gnadenfrist erhalten, um ihre Zukunft zu regeln.

AOM/Air Liberté und fünf ihrer Tochtergesellschaften hätten demnach drei Monate Zeit, um unter richterlicher Aufsicht eine tragbare Lösung für den Fortbestand der Geschäftstätigkeit zu finden, sagte Pierre Bouaziz, Rechtsanwalt der Betriebskommission der Fluggesellschaft.

Bouaziz äusserte sich erfreut darüber, dass der Staatsanwalt nicht die Liquidation beantragt hatte. Die Richter wollten ihren Entscheid am frühen Abend offiziell bekannt geben.

Die Mitglieder des Handelsgerichts Créteil hatten ihre Verhandlungen am Morgen um 10 Uhr aufgenommen. Die beiden von der Swissair Group geführten Fluggesellschaften hatten am Freitag ihre Bilanzen hinterlegt und Gläubigerschutz beantragt.

Das Gericht sei mit einer juristisch komplizierten Situation konfrontiert, hatte Gerichtspräsident Christian Rousselin bereits im Voraus erklärt. Er deutete an, dass das gleiche Handelsgericht bereits im September 1996 ein Konkursverfahren der damals noch nicht mit der AOM verbundenen Air Liberté zu beurteilen hatte. Nach französischem Recht wäre eine neuerliche Nachlassstundung ausgeschlossen.

Teilverkauf wahrscheinlich

Direktion und Gewerkschaften glauben nicht, dass zu erwartende Frist genügen wird, um einen Käufer für die gesamte AOM/Air Liberté zu finden. Wahrscheinlicher sei ein Verkauf von Teilen der Gesellschaft.

Diese Meinung teilt der französische Aviatik-Experte Pierre Condom. Niemand sei daran interessiert, AOM/Air Liberté «en bloc» zu übernehmen, sagte der Direktor der Zeitschrift «Interavia». Dass sich die staatliche Air France engagieren werde, wie es von Gewerkschaftsseite vorgeschlagen worden war, bezweifelt Condom. Aus Sicht von Air France sei dies nicht von wirtschaftlichem Interesse. Zudem sei in einem solchen Fall mit Einwänden der europäischen Wettbewerbsbehörden zu rechnen.

Verstaatlichung gefordert

Die Gewerkschaft SUD-Aérien forderte am Dienstag die Verstaatlichung von AOM/Air Liberté, ohne dass die bisherigen Eigentümer entschädigt würden. Sie solle als öffentlich-rechtliche Gesellschaft wie die Air France oder die Eisenbahngesellschaft SNCF geführt werden. So könnten sämtliche Arbeitsplätze erhalten werden.

swissinfo und Agenturen

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