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Pilotversuche mit E-Voting

Wird E-Voting bald gesamtschweizerisch eingeführt? Keystone

Der Bund will noch vor den nächsten Nationalrats-Wahlen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe, dem E-Voting, starten können. Ausserdem sollen neue Rechts-Grundlagen für die Förderung der Stimm-Beteiligung und der Frauen-Kandidaturen bei Nationalrats-Wahlen geschaffen werden.

Die Vorbereitungen für die umfassende elektronische Stimmabgabe sind nach Angaben der Bundeskanzlei vom Montag (18.06.) noch nicht reif. Bis es soweit ist, sollen nun Rechts-Grundlagen für Pilot-Projekte geschaffen werden.

Der Bundesrat soll demnach im Einvernehmen mit interessierten Kantonen und Gemeinden örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche zur elektronischen Stimmabgabe zulassen können.

Die Kontrolle der Stimm-Berechtigten, das Stimm-Geheimnis und die Erfassung aller Stimmen müssten dabei gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben.

Andere Voraussetzungen bei Auslandschweizern

Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer werden wegen spezifischer Probleme beim E-Voting eigene Rechts-Grundlagen geschaffen, teilt die Bundeskanzlei weiter mit.

Der Bund soll zudem die gesetzliche Möglichkeit erhalten, vor Nationalrats-Wahlen Informations- und Sensibilisierung-Kampagnen durchzuführen, um die Stimmbeteiligung sowie Frauen-Kandidaturen zu fördern und zu einer ausgeglicheneren Geschlechter-Vertretung im Parlament beizutragen.

Der Bundesrat schlage dies vor, weil der Gesetzgeber aufgrund der Verfassung die Gleichstellung der Geschlechter anzustreben habe und da 1999 die Entwicklung des Frauenanteils an den Nationalrats-Kandidatinnen rückläufig gewesen sei.

Erleichterungen für Parteien

Parteien mit nennenswerter gesamt-schweizerischer Verbreitung sollen sich zudem unter bestimmten Bedingungen bei der Bundeskanzlei registrieren lassen können und dafür bei der Wahl-Vorbereitung in den Genuss von Erleichterungen kommen.

Die Abstimmungs-Termine sollen so weit als möglich generell festgelegt werden, damit alle Beteiligten längerfristig planen können. Die Kantone sollen dafür sorgen, dass auf den Wahlzetteln mit Vordruck genügend Platz für das Panschieren und Kumulieren bleibt.

Verzichtet werden soll künftig auf Doppel-Kontrollen bei Volksbegehren sowie auf anfechtbare Verfügungen bei deutlichem Verfehlen der Unterschrifts-Quoten um über 10’000 Unterschriften. Unterschriften sollen im übrigen nur noch bis zur Erreichung des Quorums gezählt werden.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen des Bundes-Gesetzes über die politischen Rechte können sich Kantone, Parteien und Verbände bis Ende September äussern.

swissinfo und Agenturen

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