Polanski bleibt vorerst in Schweizer Haft
Filmregisseur Roman Polanski kommt vorerst nicht auf Kaution frei. Seine Anwälte sind beim Bundesamt für Justiz mit einem Wiedererwägungsgesuch abgeblitzt.
Es bestehe nach wie vor sehr hohe Fluchtgefahr, begründete das Bundesamt für Justiz (BJ) seine Ablehnung.
Die Anwälte des 76-jährigen Starregisseurs hatten beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den provisorischen Auslieferungshaftbefehl der USA eingereicht. Sie wollten damit die rasche Freilassung Polanskis erreichen, allenfalls auch gegen Bezahlung einer Kaution und in Form eines Hausarrests des Filmemachers in seinem Ferienhaus in Gstaad im Berner Oberland.
Der Entscheid des Bundesstrafgerichts selber über die Haftbeschwerde ist noch ausstehend. Er wird in den kommenden Wochen erwartet.
Polanski wurde am 26. September bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt. Grund war ein provisorischer Haftbefehl der USA. Diese hatten Polanski wegen eines 32 Jahre zurückliegenden sexuellen Missbrauchs an einem 13-jährigen Mädchen ausgeschrieben.
swissinfo.ch und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch