Schwarzarbeit soll stärker bekämpft werden
Der Bundesrat will mit einem Paket von Massnahmen härter gegen die Schwarzarbeit vorgehen. So sollen die Sanktionen verschärft und die Pflicht zum Datenaustausch zwischen Behörden eingeführt werden, wie er am Mittwoch (30.08.) beschloss.
Das Volumen der Schwarzarbeit in diesem Jahr wird auf 35 Mio. Franken geschätzt.
Die Vorschläge des Bundesrats zu Massnahmen in fünf Bereichen gehen bis zum 15. Januar 2001 in die sogenannte Vernehmlassung, wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte. Dabei geht es um die Verschärfung der Sanktionen, den Austausch von Daten zwischen Behörden, die Scheinselbständigkeit, administrative Erleichterungen für Dienstleistungen in Privathaushalten und Kontrollkompetenzen für paritätische und tripartite Kommissionen.
Kein Kavaliersdelikt
Die Schwarzarbeit sei kein Kavaliersdelikt, sondern sie führe zu zahlreichen Problemen, namentlich Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, Wettbewerbsverzerrungen oder Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes, schreibt das EVD. Sie müsse deshalb aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, rechtlichen und auch ethischen Gründen bekämpft werden. Die verfügbaren Daten zum Ausmass der Schwarzarbeit zeigen laut Mitteilung, dass ihr Umfang im Jahr 2000 rund 35 Mio. Franken oder 8,9 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) ausmachen dürfte.
Im Kampf gegen die Schwarzarbeit seien Anreize gefragt, aber aus praktischen Gründen sei vor allem eine Repressionspolitik angezeigt, heisst es weiter. Auf Bundesebene gebe es bereits gesetzliche Instrumente zum Kampf gegen die Schwarzarbeit. Es gehe darum, diese Mittel zu ergänzen, um das nötige Eingreifen auf Kantonsebene zu unterstützen.
Ausschluss von Vergabearbeiten vorgesehen
Bei den Sanktionen schlägt der Bundesrat die Verschärfung insbesondere gegenüber Arbeitgebern vor. So ist erstens der Ausschluss von Vergabearbeiten im öffentlichen Beschaffungswesen vorgesehen. Zweitens werden neue Sanktionen in den Bereichen ausländische Arbeitskräfte und Sozialversicherungen vorgeschlagen. Beim Datenaustausch zwischen Behörden soll einerseits ein elektronischer Vergleich der Daten der Arbeitslosenversicherung und der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) erfolgen.
Andererseits ist die Einführung einer Pflicht zur gegenseitigen Weiterleitung der Ergebnisse von Kontrollen bei Arbeitgebern zwischen den betroffenen Vollzugsbehörden vorgesehen sowie zwischen den Behörden und den paritätischen und tripartiten Kommissionen, die mit den Kontrollen im Bereich unerlaubte Arbeit betraut sind. Weiter soll es administrative Erleichterungen für Dienstleistungen in Privathaushalten geben. So wird vorgeschlagen, ein Beitragsgutschriftverfahren für die sozialen Abgaben einzuführen, welches einer Art virtuellem Checkdienst entspricht.
Positive Reaktionen
Die Sozialpartner reagierten positiv. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) untersützt insbesondere die Idee der Kontrolltätigkeit durch tripartite und paritätische Kommissionen. Erfahrungen in der Westschweiz zeigten, dass vermehrte Kontrollen die effizienteste Massnahme zur Bekämpfung der Schwarzarbeit darstellten.
Zufrieden zeigte sich auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV). Die Massnahmen griffen im Wesentlichen die Vorschläge des SGV auf, sagte Pressesprecher Patrick Lucca. Einzig bei den Erleichterungen im administrativen Bereich seien weitere Schritte nötig.
swissinfo und Agenturen
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