Schweizer Hilfe für spanische Ermittlungen gegen Berlusconi
Spanien kann mit Schweizer Unterlagen weiter gegen den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi ermitteln. Das Bundesgericht hat grünes Licht für die Weitergabe von Dokumenten gegeben, die Italien bereits früher erhalten hat.
Die Unterlagen waren der Mailänder Staatsanwaltschaft von der Schweiz 1998 im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens ausgehändigt worden. Später ersuchten die italienischen Behörden die Schweiz um Zustimmung, diese Akten nach Spanien weiterleiten zu dürfen. Im Dezember 1999 kam das Bundesamt für Polizei diesem Wunsch nach.
Mehr als 25%-Anteil an Privatsender
Die «All Iberian Ltd.» und die «Catwell Ltd.», heute «German Developments Ltd.», zwei auf Jersey ansässige Firmen aus dem Berlusconi-Imperium, reichten dagegen Beschwerde ans Bundesgericht ein. Diese hat es nun abgewiesen. Die Entscheide liegen erst im Dispositiv vor. Die Begründungen sind noch ausstehend.
Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón ermittelt gegen Berlusconi und weitere Beteiligte wegen Steuerbetrug. Zudem soll Berlusconi weit mehr als 25 Prozent der Aktien des privaten Fernsehsenders «Telecinco» erworben haben, was gegen spanische Gesetze verstösst.
Gegen die Beteiligten wird in diesem Zusammenhang auch wegen Urkundenfälschung ermittelt. Laut Folco Galli, Pressesprecher beim Bundesamt für Polizei, wird das spanische Verfahren zudem wegen Beamtenbestechung geführt.
Alles «absolut legal»
Wie die zwei Genfer Anwälte Berlusconis gegenüber der Nachrichtenagentur sda angaben, begründeten sie ihre Beschwerde im wesentlichen mit der Verletzung des Prinzips der beidseitigen Strafbarkeit. Es besagt, dass Rechtshilfe nur für Delikte geleistet werden darf, die in beiden Ländern unter Strafe gestellt sind.
Die Affäre spielte auch im italienischen Wahlkampf eine Rolle. Berlusconi verteidigte sich Anfang Mai vor Römer Industriellen gegen die Vorwürfe der spanischen Justiz: «Alle Operationen, die meine Medienholding Fininvest in Spanien durchgeführt hat, waren absolut legal». (Urteilsdispositive 1A.13 & 41/2000 vom 21. Juli 2001)
swissinfo und Agenturen
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