Schweizer Regierung will willkürliche Einbürgerungsentscheide unterbinden
Die generelle Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen von Menschen derselben Nationalität ist nach Ansicht der Schweizer Regierung willkürlich und Rassen diskriminierend. Justizministerin Ruth Metzler kündigte am Montag (20.03.) Gegenmassnahmen an.
Die generelle Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen von Menschen derselben Nationalität ist nach Ansicht der Schweizer Regierung problematisch, willkürlich und tendenziell Rassen diskriminierend. Justizministerin Ruth Metzler kündigte am Montag (20.03.) Gegenmassnahmen an: sie will solche Entscheide in Zukunft vermeiden und das Einbürgerungsverfahren harmonisieren. Zudem soll eine Rekursmöglichkeit geschaffen werden.
Der Fall Emmen
Bundesrätin Ruth Metzler nahm am Montag (20.03.) im Namen der Landesregierung vor den Medien Stellung zur Abstimmung in der Luzerner Vorortgemeinde Emmen, zu der eine ganze Reihe von Mitgliedern des Nationalrats Fragen eingereicht hatten.
Die Luzerner Vorortsgemeinde Emmen hatte am vergangenen 12. März an der Urne gegen die Empfehlungen von Exekutive und Legislative die grosse Mehrheit neuer Einbürgerungsgesuche abgelehnt. Das Schweizer Bürgerrecht erhielten ausschliesslich Italienerinnen und Italiener. Abgelehnt wurden demgegenüber alle Gesuche von Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, aber auch diejenigen von Gesuchstellern aus der Türkei, Polen und Ungarn.
Reaktion der Regierung
Die Landesregierung sei betroffen und sehr enttäuscht vom Ergebnis der Abstimmung, sagte Bundesrätin Metzler. Der Volksentscheid zeige eine gefährliche Tendenz auf, die Volksrechte zur Förderung einer verwerflichen, Rassen diskriminierenden Politik zu missbrauchen.
Metzler räumte indes ein, dass es sich um einen Volksentscheid handle, der zu respektieren sei. Dieser Grundwert der Volkssouveränität drohe aber mit dem Grundwert der Respektierung der verfassungsmässig garantierten Grundrechte in Konflikt zu geraten. Gute Entscheide müssten reifen und nicht aus kurzfristigen Emotionen getroffen werden, sagte Metzler und erinnerte die Stimmbürger daran, dass sie grosse Verantwortung tragen.
Internationales Recht
«Das Bild der Schweiz erleidet schweren Schaden, wenn der Eindruck entsteht, dass die Schweiz Willkürentscheide zulässt und keine Rekursmöglichkeiten bestehen», erklärte die Justizministerin weiter. Sie erinnerte an die Konvention des Europarats über Staatsangehörigkeit vom 6. November 1997, welche verlangt, dass beim Einbürgerungsverfahren jede Form von Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft zu unterbinden ist und eine Beschwerdemöglichkeit gegen negative Entscheide bestehen muss. Ein Beitritt der Schweiz zur Konvention wäre zurzeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sagte Metzler.
Einbürgerungsverfahren soll harmonisiert, vereinfacht und beschleunigt werden
«Die Schweizer Regierung ist klar der Auffassung, dass willkürliche Einbürgerungsentscheide vermieden und das Einbürgerungsverfahren harmonisiert, vereinfacht und beschleunigt werden soll», betonte Metzler. Sie werde noch in dieser Legislatur dem Parlament eine Vorlage zur erleichterten Einbürgerung junger, in der Schweiz geborener Ausländer unterbreiten.
Zudem prüfe eine Arbeitsgruppe im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auch die Frage der generellen Einführung eines Rechtsmittels gegen ungerechtfertigte Ablehnungen von Einbürgerungen. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe soll Ende Jahr vorliegen.
swissinfo und Agenturen
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