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“Der grösste Angriff auf die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz”

Zwei Hirschbullen kämpfen um die Vorherrschaft über die Weibchen in ihrem Revier
Zwei Hirschbullen kämpfen um die Vorherrschaft in ihrem Revier. Jaroslav Pap / AP Photo / Keystone


Volle Souveränität der Kantone über ihr Wahlsystem: Das fordern zwei Standesinitiativen, über die der Nationalrat am Mittwoch abstimmt. Die Vorstösse der Kantone Zug und Uri sind eine Retourkutsche an das Bundesgericht. Dieses hatte Kantone zur Einführung von gerechteren Wahlsystemen verdonnert. Zwei Parteien wollen die Vorherrschaft in ihren Stammlanden zurück.

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Im Frühling muss der Platzhirsch seine Vormachtstellung über die besten Hirschkühe gegen aufstrebende Nebenbuhler verteidigen. Dann röhrt es durch die Wälder und kracht im Geweih.

Ein Kampf um die Vorherrschaft in einem Territorium ist just in der Schweizerischen Politik im Gang. Nur ist weit und breit kein Röhren zu hören, und schon gar kein Krachen von Horn.

Der Kampf verläuft leise und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Obwohl die Bühne prominent ist: Das Bundeshaus in Bern.

Rats-Revolte gegen Bundesgericht?

Dort berät am Mittwoch der Nationalrat, die grosse Kammer des Schweizer Parlaments, über einen Vorschlag zur Abänderung der Bundesverfassung. Darin soll festgeschrieben werden, dass die Kantone frei sind “in der Festlegung ihrer Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen”. 

Der Vorschlag stammt von den beiden Kantonen Zug und Uri, die im Schweizer Parlament zwei Standesinitiativen einreichten (siehe Box).

Die Standesinitiative

Inhalt: Forderung zur Abänderung der Bundesverfassung (wie Volksinitiative).

Zweck: kantonale oder regionale Interessen auf die nationale Bühne bringen.

Schlüssel zum Erfolg: wenn Partikularinteressen einem übergeordneten Interesse entsprechen.

1) Kanton: Beschluss der Standesinitiative von Parlament oder Regierung.

2) Schweizer Parlament: Vorberatung der Vorlage in den Kommissionen beider Kammern.

3) Debatte und Abstimmung in den beiden Kammern. Stimmen beide Räte zu:

4) Volksabstimmung.

Zahlen: jährlich werden rund 20 Standesinitiativen eingereicht. Die meisten erleiden im Parlament Schiffbruch.

So harmlos der Verfassungszusatz daher kommt: Darin liegt Zündstoff. Letztendlich geht es darum, dass sich zwei Parteien, die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Schweizerische Volkspartei (SVP), in ihren Stammlanden ihre Vormachtstellung absichern wollen. Dies gegenüber unliebsamer Konkurrenz durch kleine Parteien.

Die Natur oder das Recht des Stärkeren

In kleinen Kantonen waren bei Wahlen ins Kantonsparlament Kandidatinnen und Kandidaten von kleinen Parteien oder Gruppierungen benachteiligt. Ihre Chance, gewählt zu werden, ist praktisch null.

Verantwortlich dafür waren kleine Wahlkreise mit nur wenigen zu vergebenden Sitzen. Ein Beispiel: Waren in einem Wahlkreis nur drei Sitze ins Kantonsparlament zu vergeben, musste ein Kandidat oder eine Kandidatin 33% der Stimmen machen, um gewählt zu werden.

Für Kandidierende einer kleinen, weniger stark verankerten Gruppierung eine kaum bezwingbare Hürde. Anders gesagt: Sämtliche Stimmen, die Wählerinnen und Wähler Kandidierenden einer Kleinpartei gaben, waren wertlos. Und das systembedingt, also von vornherein. 

Der Nachteil der Kleinen war der Vorteil der Grossen: die dominierenden Parteien konnten sich als Platzhirsche behaupten, und das mit relativ geringem Energieaufwand.

Das höchste Gericht greift ein

Diese offensichtliche Benachteiligung der Kleinparteien rief das Bundesgericht auf den Plan: Es taxierte die hohen Hürden als Verstoss gegen die Bundesverfassung. Konkret: gegen die Wahlrechtsgleichheit (Art. 34, Abs. 2) und die Rechtsgleichheit (Art. 8, Abs. 1).

Das höchste Schweizer Gericht verknurrte deshalb sechs der 26 Schweizer Kantone zur Einführung eines gerechteren Wahlsystems, des so genannten doppelten Proporz (siehe Box). Betroffen waren die Kantone Aargau, Nidwalden, Zug, Schwyz, Wallis und Uri.

Die Lausanner Richter gingen gar noch einen Schritt weiter und setzten eine Mindestgrösse für Wahlkreise fest. Darin müssen mindestens neun Sitze vergeben werden. Damit beträgt die maximale Wahlhürde 10%.

Das oberste Gericht hat also die Kantone überstimmt. Denn laut Bundesverfassung sind es die Kantone, welche die Ausübung der politischen Rechte “in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten” regeln (Art 39, Abs 1).

Die Sprüche des Obersten Gerichts blieben nicht ohne Wirkung, stiegen doch weitere Kantone freiwillig auf das System des gerechteren Doppelproporzes um.

Der Backlash

Doch die Platzhirsche wollten das “Overruling” aus Lausanne nicht hinnehmen. Deshalb gingen die SVP und die CVP in mehreren kleineren Kantonen in die Gegenattacke. Aufgrund der Vorgabe des Bundesgerichts mussten dort beide Parteien etwas Federn lassen.

Dabei könnte sich die politische Verfassung der beiden Parteien auf dem nationalen Parkett nicht unterschiedlicher präsentieren: Die rechtskonservative SVP verteidigt ihre Stellung als stärkste Partei der Schweiz seit nun schon zwei Jahrzehnten. Die CVP, die sich die Familienpolitik auf die Fahnen schreibt, sinkt derweil in der Gunst der Wählerinnen und Wähler stetig.

Doppelproporz

Nach seinem Erfinder auch “doppelter Pukelsheim” genannt.

Er erlaubt eine genaue Verteilung der Sitze an die Parteien bei Wahlen mit mehreren Wahlkreisen.

Vorteil: Auch kleine Parteien können Sitze erringen.

Das Verfahren (vereinfacht dargestellt):

Schritt 1: Gleichgewichtung der Stimmen.

In besonderen Verfahren wird sichergestellt, dass die Wählerstimmen im ganzen Kanton für alle teilnehmenden Parteien möglichst gleich viel wert sind. Kleine Parteien sind nicht mehr benachteiligt.

Schritt 2: Herunterbrechen der Ergebnisse von Schritt 1) auf die Wahlkreise: Ein Algorithmus sorgt dafür, dass a) jeder Wahlkreis die ihm zustehende Anzahl Sitze erhält und b) jede Partei die ihr zustehende Anzahl Sitze.

Nach dem System des “doppelten Pukelsheim” werden Wahlen in mehreren Kantonen und Städten der Schweiz ausgezählt.

Das Naturgesetz

“Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass im Majorz-System kleine Parteien geringere Wahlchancen haben”, räumt Herbert Huwiler, Leiter der SVP-Fraktion im Schwyzer Kantonsparlament, gegenüber swissinfo.ch freimütig ein. “Aber es kann doch nicht sein, dass ein System, das 150 Jahre gut funktioniert hat, nicht mehr korrekt sein soll.”

Huwyler weist darauf hin, dass es im Kanton Schwyz noch kleine Gemeinden gebe, wo nur ein Vertreter gewählt werde. “Dort steht klar die Persönlichkeit der Kandidaten im Vordergrund. Auch, weil es oft gar keine Partei gibt. Im Proporz-System dagegen sind Wahlen Parteienwahlen.”

Die Rechtsspezialisten warnen

Dies lassen die Rechtsexperten nicht gelten. “Die beiden Standesinitiativen sind Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz, wie sie die Schweiz noch nie gesehen hat”, sagt der Staatsrechtler Andreas Auer gegenüber swissinfo.ch.

Und sein Kollege Andreas Glaser, Rechtsprofessor an der Universität Zürich und Ko-Direktor des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA), doppelt nach: “Das Bundesgericht hat recht, wenn es das Wahlrecht der Kantone kontrolliert. Kämen die Standesinitiativen im Parlament und bei den Schweizer Stimmbürgern durch, würde das wohl zu weit gehen. Dann könnte durch einzelne Kantone tatsächlich der Grundsatz des ‘One man, one vote’ verletzt werden”, warnt Glaser.

Praxistest bestanden

Die Wahlpraxis in den Kantonen scheint dem Bundesgerichts recht zu geben: In einem bemerkenswerten Artikel in der Neuen Zürcher ZeitungExterner Link hat der Politikwissenschaftler und Autor Lukas Leuzinger jüngst akribisch nachgewiesen, dass das doppelt genähte Proporzsystem die Chancen für kleine Parteien in kleinen Kantonen tatsächlich erhöht.

Nicht frei von Nachteilen

Nur: Auch das gerechteste System hat Nachteile. Dazu zählt Andreas Glaser das komplexe Verfahren der Sitzzuteilung. Wählende könnten nicht mehr nachvollziehen, wie die Resultate zustande kommen.

Doch auch die Kandidierenden hätten einen Nachteil. “Sie können zwar in ihrem Wahlkreis erfreuliche Stimmgewinne erzielen. Doch diese können sich als nutzlos erweisen, falls ihre Partei im Ergebnis der Gesamtwahl schlecht abschneidet.” Dies sei 2016 im Kanton Schwyz der Fall gewesen, als es in den Wahlkreisen teils massive Verzerrungen gegeben habe.

Gutschweizerischer Kompromiss

“Das Ei des Kolumbus ist deshalb noch nicht gefunden”, sagt Glaser. “Es gilt, einen Mittelweg zu finden zwischen der Sitzermittlung nach dem doppelten Proporz und der völligen Freiheit der Kantone, welche die Machtinteressen der grossen Parteien absichert.”

Vorerst aber spielt die Musik auf der eidgenössischen Politbühne in Bern. Dort hatte im März der Ständerat, die Kammer der Kantonsvertreter, die beiden Standesinitiativen angenommen. Es wäre aber ein kleines politisches Erdbeben, würde am Mittwoch auch der Nationalrat zustimmen.


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