Die Beschlüsse des bernischen Grossen Rates
Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag...
(Keystone-SDA) – den Tätigkeitsbericht der Gerichtsbehörden und den Jahresbericht der Justizkommission zum Tätigkeitsbericht der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen.
– ein Postulat mit 98 zu 51 Stimmen bei 6 Enthaltungen überwiesen, das die Teilnahme an E-Voting-Pilotversuchen forderte.
– einem Postulat mit 104 Ja- zu 36 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt, das die Prüfung der Schaffung einer Koordinationsstelle für Menschen mit einer Behinderung verlangte.
– eine Motion abgelehnt, welche die Schaffung einer digitalen Wahlplattform forderte. Darauf hätten der Stimmbevölkerung Wahlunterlagen bereitgestellt werden sollen. Der Grosse Rat lehnte die Motion mit 34 Ja- zu 111 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen ab.
– das überarbeitete Innovationsförderungsgesetz mit 91 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.
– mit 103 Ja- bei 48 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen eine wiederkehrende Finanzhilfe für das Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique (CSEM) im Umfang von zwölf Millionen Franken für die Periode 2026 bis 2028 beschlossen.
– den Gegenvorschlag der Finanzkommission (Fiko) zur Wolfsinitiative mit 78 zu 71 Stimmen knapp angenommen.
– mit 72 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Motion für die Abschaffung der Bewilligungspflicht für die Verbrennung von Schlagabraum überwiesen.