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Die Beschlüsse des Nidwaldner Landrats in Kürze

Der Landrat Nidwalden hat an seiner Sitzung vom Mittwoch:

(Keystone-SDA) – den vorzeitigen Rücktritt eines Mitglieds aus der Redaktionskommission einstimmig genehmigt.

– die Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes in zweiter Lesung verabschiedet. 53 Landratsmitglieder stimmten dafür, 2 dagegen, Enthaltungen gab es keine. Damit wird der Landrat künftig nur noch alle drei Jahre statt jährlich über die Lohnsumme des Kantonspersonals debattieren.

– die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes in erster Lesung diskutiert. Im Fokus steht die Sterbehilfe in Pflegeheimen, die in all diesen Institutionen erlaubt werden soll. Nach der Annahme eines entsprechenden Antrags schreibt der Kanton Nidwalden im Gesetz künftig von «assistiertem Suizid» statt wie bisher von «assistierter Sterbehilfe». Weitere Anträge zur Rolle des Pflegepersonals bei der Sterbehilfe fanden keine Mehrheit.

– ein Postulat von Dominik Steiner (FDP) und Mitunterzeichnenden betreffend Schaffung einer gemeinsamen Sicherheitsorganisation mit Obwalden mit 54 Ja- zu 1 Nein-Stimme ohne Enthaltungen überwiesen.

– eine Interpellation von Dominik Steiner (FDP) und Mitunterzeichnenden zur Zukunft der Langzeitpflege behandelt.

– eine Interpellation von Marcel Grimm (FDP) und Mitunterzeichnenden zum Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Bypass Luzern und dessen Bedeutung für Nidwalden behandelt.

– eine Interpellation von Landrätin Denise Weger (GLP) betreffend schulisches Brückenangebot behandelt.

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