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Dienstdauer im Zivilschutz wird wegen Corona-Krise erhöht

Zivilschützer sind während der Corona-Krise vermehrt im Einsatz. (Symbolbild) KEYSTONE/ENNIO LEANZA sda-ats

(Keystone-SDA) Wegen der Corona-Pandemie hat der Bund die Dienstpflichtdauer für Zivilschutzangehörige von 12 auf 14 Jahre verlängert. So soll sichergestellt werden, dass genügend Zivilschützer zur Verfügung stehen.

Die Verlängerung sei in enger Abstimmung mit den Kantonen erfolgt, sagte Christoph Flury, Vizedirektor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs), in der Sendung «Heute Morgen» von Radio SRF. Dies im Hinblick auf die zweite Corona-Welle. Damit sollten dem Zivilschutz auch nächstes Jahr genügend Leute zur Verfügung stehen.

Zivilschutzangehörige werden in einzelnen Kantonen zum Beispiel beim Contact Tracing eingesetzt. Weil jedoch im Zivilschutz seit Jahren die Rekrutierungszahlen sinken, befürchten die Kantone nun, dass bald zu wenig Zivilschützerinnen und Zivilschützer verfügbar sind.

Bei der Revision des Zivilschutzgesetzes war die Dienstpflichtdauer für Zivilschutzangehörige von 20 auf 12 Jahre verkürzt worden. Das revidierte Gesetz tritt 2021 in Kraft. Vorsorglich hat der Bund die Dienstpflicht nun wieder um zwei Jahre verlängert. Diese Möglichkeit hatte das Parlament vorsorglich ins neue Gesetz eingebaut.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz rechnet damit, dass jährlich etwa 6000 Zivilschützer benötigt werden, um einen Gesamtbestand von 72’000 Personen zu halten. Mit der nun verlängerten Dienstpflicht stehen im nächsten Jahr sogar 10’000 zusätzliche Leute bereit. Viele werden nun vielleicht erneut einrücken müssen, trotz vermeintlich erfüllter Dienstpflicht.

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