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Schweiz bei Behinderten-Gleichstellung unter Zugzwang

Mädchen mit Behinderungen beim Fussballmatch.
Special Olympics Switzerland: Diese Mädchen mit Behinderungen können Fussballspielen wie alle anderen. Aber dürfen sie auch wählen und abstimmen, wenn sie 18 geworden sind? Keystone

Menschen mit Behinderungen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, schliesst die Verfassung der Schweiz vom Stimm- und Wahlrecht aus. Dies ist ein Widerspruch zur UNO-Behindertenrechts-Konvention, der seit 2014 auch die Schweiz angehört. Fachleute arbeiten mit Hochdruck an der Beseitigung der Ungleichheit.

Dieser Beitrag ist Teil von #DearDemocracy, der Plattform für direkte Demokratie von swissinfo.ch.

Es gibt in der Schweiz nur eine Gruppe von Bürgern mit dem roten Pass, die keine politischen Rechte haben: Personen, die infolge schwerer und langfristiger geistiger Beeinträchtigung nicht an der Gesellschaft teilhaben können.

Weil sie ausserstande sind, für sich selbst zu sorgen, werden sie von einer professionellen Behörde, der kantonalen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde oder kurz Kesb, unter eine umfassende Beistandschaft gestellt.

Einher geht die Anordnung der Behörden mit dem systematischen Ausschluss der Betroffenen von den politischen Rechten. Dies steht in der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 136).

Widerspruch

Zugleich sagt diese aber auch, dass die politischen Rechte allen Schweizerinnen und Schweizern garantiert sind (Art. 34). Das eine tun und das andere unterlassen, könnte man sagen.

Umfassende Beistandschaft

Die Schweiz zählt laut Inclusion Handicap rund 1,6 Mio. Menschen mit Behinderungen. Laut der weit gefassten Definition gehören Personen dazu, “die langfristige körperliche, psychische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben”. Ihnen sind alltägliche Verrichtungen, soziale Kontakte, Fortbewegung, die Aus-/Weiterbildung oder eine Erwerbstätigkeit nicht möglich. Eingefasst sind also auch Pensionierte mit körperlichen Gebrechen.

Personen, welche die Tragweite ihrer Handlungen nicht abschätzen können, also nicht handlungsfähig sind, werden von den Behörden unter eine so genannte umfassende Beistandschaft gestellt.

Die Verhängung der Massnahme geschieht durch eine professionelle Kantonsbehörde (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb). Die Massnahme bedeutet auch den automatischen Entzug der politischen Rechte. Damit verstösst die Schweiz gegen die Behindertenrechtskonvention der UNO, die sie 2014 unterzeichnet hat.

Wie viele Personen in der Schweiz unter umfassender Beistandschaft stehen, ist bisher in keiner zentralen Statistik erfasst.

Die drei Kantone Waadt, Genf und Tessin bieten Bürgern mit Behinderung die Möglichkeit, die politischen Rechte vor Gericht einzufordern. Das Stimmrecht gilt aber nur für kommunale und kantonale, nicht für nationale Abstimmungen.

Innerhalb der Europäischen Union handhaben rund die Hälfte der 28 Mitgliedstaaten das Wahlrecht für Behinderte lockerer. Einige Länder, so die Niederlande, Irland und Finnland, kennen keinerlei Schranken (Quelle: Spiegel online).

“Die jetzige Lösung ist weder verfassungs- noch völkerrechtlich tragfähig”, sagt Markus Schefer, Professor für Staatsrecht an der Universität BaselExterner Link und Experte im Bereich des Behinderten-Gleichstellungsrechts in der Schweiz.

Auf Ebene des Völkerrechts zieht Schefer die UNO-Behindertenrechts-KonventionExterner Link heran, die seit neun Jahren in Kraft ist und heute 174 Mitgliedsländer zählt. Seit 2014 gehört auch die Schweiz dazu. Die Bestimmungen sind auch für die Schweiz rechtlich bindend. Also auch Artikel 29 des Abkommens, der Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer politischen Rechte garantiert. Und Artikel 5, der Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen verbietet.

Niederschwellig wie die Ehevoraussetzungen

Schefers Hauptkritik: Das Verfahren zur Anordnung einer umfassenden Beistandschaft kennt keinerlei Prüfung, ob die betroffene Person fähig ist, sich im politischen Prozess eine Meinung zu bilden und diese auch zu äussern. “Wir gehen davon aus, dass diese Beeinträchtigungen sehr häufig parallel verlaufen, zwingend ist das aber keineswegs”, so Schefer.

Auch Caroline Hess-Klein von Inclusion HandicapExterner Link, dem Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, steht der Schweizer Regelung kritisch gegenüber. Die Anforderungen, damit Personen unter umfassender Beistandschaft ihre politischen Rechte ausüben können, müssten möglichst tief sein, fordert die Leiterin der Abteilung Gleichstellung beim Dachverband.

Analog der bewusst niederschwelligen Voraussetzungen für die Ehe. “Weil die Ehe ein derart höchstpersönliches Recht darstellt, soll sie allen offenstehen. Da reicht laut Bundesgericht ein grobes Wissen darüber, was sie bedeutet”, sagt Hess-Klein.

Bericht über Menschen im Schatten

Jüngst publizierte Inclusion Handicap den ersten “Schattenbericht”Externer Link zum Stand der Umsetzung der UNO-Behindertenrechts-Konvention in der Schweiz. Darin sind zahlreiche Felder aufgelistet, in denen Behinderte in der Schweiz nach wie vor diskriminiert sind. Der Schattenbericht skizziert auch Lösungsvorschläge auf Ebene von Bund und Kantonen.

Durch die Diskriminierung Behinderter sieht Markus Schefer auch die Integrität der demokratischen Prozesse in der Schweiz in Frage gestellt. Diese seien desto undemokratischer, je mehr Menschen davon ausgeschlossen seien. Wie dies auch vor der Einführung des Frauenstimmrechts der Fall gewesen sei.

“Es geht hier auch um die politische Kultur”, so Schefer. “Heute zweifelt niemand mehr daran, dass 1971 die Abstimmung zur Einführung des Frauenstimmrechts gerecht gewesen war. Ich hoffe, dass in einigen Jahren auch niemand mehr bestreitet, dass Menschen mit Behinderungen politische Rechte haben.”

Auf die internationale Ebene

Schefer zählt in der Schweiz zu den Pionieren der wissenschaftlichen Bearbeitung des Behinderten-Gleichstellungsrechts. Nun will er den Hebel auch international ansetzen: Der Basler Staatsrechtler ist KandidatExterner Link für einen Sitz im UNO-Ausschuss zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechts-KonventionExterner Link. Im Juni 2018 werden 9 von 18 Mitgliedern neu gewählt.

Das Gremium überwacht die Umsetzung des Abkommens in den Mitgliedsländern. Im Rahmen von Empfehlungen zuhanden der Vertragsstaaten hält es den Finger auf jene Verpflichtungen des Abkommens, die noch nicht erfüllt sind.

Es war denn auch nicht in Basel, sondern in New York, wo swissinfo.ch Markus Schefer auf einer Wahlkampagne telefonisch erreichte. Mit dabei im UNO-Hauptsitz war auch Caroline Hess-Klein.

Positiv auch für die Schweiz

“Laut den UNO-Vorgaben braucht ein Kandidat die Unterstützung der Behindertenorganisationen”, sagt die Vertreterin von Inclusion Handicap. “Mit Markus Schefer würde im Ausschuss die Expertise über Menschenrechte gestärkt. Das würde zur Glaubwürdigkeit des Gremiums innerhalb des UNO-Systems beitragen”, ist sie überzeugt.

Das Duo pendelt öfters zwischen New York und Genf, um möglichst viele der 174 Stimmen für Schefer zu holen. Denn von der angestrebten Wahl ins UNO-Gremium hängt sehr viel ab. “Dank eines Sitzes hätten die Menschen mit Behinderung in der Schweiz auch eine bessere Plattform, ihre Anliegen in den politischen Prozess einzubringen”, ist Schefer überzeugt.

Und ebenso wichtig: Seine Präsenz könnte beitragen, das Bewusstsein der Behörden in der Schweiz betreffend Behinderten-Gleichstellung zu schärfen.

Warum die Schweiz die politischen Rechte einschränkt

Wer wegen einer psychischen oder geistigen Behinderung dauernd urteilsunfähig ist, hat in der Schweiz kein Stimm- und Wahlrecht. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass Personen nicht in der Lage sind, sich eine eigene politische Meinung zu bilden, wenn feststeht, dass sie Sinn und Tragweite ihres Handelns nicht erkennen können. Das ist der Grundgedanke dahinter. 

Warum verweigert die Schweiz aber urteilsunfähigen Personen die politischen Rechte bis heute, obwohl sie sich damit Kritik aussetzt? Ein Argument ist die direkte Demokratie, die ein vertieftes Verständnis von Vorlagen erfordert. Hier geht es nicht nur wie in anderen Ländern um das Wahlrecht, sondern primär um das Stimmrecht für Sachvorlagen wie Initiativen und Referenden.

Juristisch mache dies die Sache komplizierter als in Systemen mit indirekter Demokratie, sagen Experten. Zudem besteht die Befürchtung, dass im Fall einer assistierten Urteilsbildung betroffene Personen auch leicht beeinflusst werden könnten.

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