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Ehemaliger Zahnarzt blitzt mit Beschwerde vor Bundesgericht ab

Keystone-SDA

Der Freispruch vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung für einen früheren Angestellten des Gesundheitsdepartements des Kantons St. Gallen ist rechtskräftig. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines ehemals im Kanton tätigen Zahnarztes nicht eingetreten.

(Keystone-SDA) Gegen diesen Zahnarzt eröffnete der Kanton St. Gallen vor über zehn Jahren ein Disziplinarverfahren. In den Medien wurden zahlreiche Fälle publik, in denen Patienten zum Teil schwerwiegende Probleme schilderten, mit denen sie nach dem Einsetzen von Implantaten durch den besagten Zahnarzt zu kämpfen hatten.

Dem damaligen Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheitsdepartements warf der Zahnarzt in mehreren Fällen Amtsgeheimnisverletzung vor. Er soll Akten des laufenden Verfahrens weitergegeben haben, unter anderen an den Chefredaktor einer Zeitung. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Staatshaftungsklage möglich

Die kantonalen Gerichte sprachen den früheren Kantonsangestellten frei, weshalb der Zahnarzt ans Bundesgericht gelangte. Er verlangte neben einer Verurteilung eine Genugtuung und Entschädigung. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde jedoch nicht eingetreten, weil der Zahnarzt nicht dazu legitimiert ist.

Grund dafür ist, dass die geltend gemachten Forderungen nicht zivilrechtlicher, sondern öffentlichrechtlicher Natur sind. Der Beschwerdeführer müsse sie auf der Basis einer Staatshaftungsklage geltend machen, da die von ihm beschuldigte Person damals bei einer Behörde angestellt gewesen sei. (Urteil 7B_1379/2024 vom 21.5.2026)

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