Entscheide des St. Galler Kantonsrats in der Junisession:
Der St. Galler Kantonsrat hat am Mittwoch, dem dritten und letzten Tag der Junisession:
(Keystone-SDA) – in zweiter Lesung die Mietkosten für die Kantonspolizei im Interventionszentrum des Bundes in St. Margrethen genehmigt;
– mit einem weitgehend unbestrittenen Gesetzesnachtrag den Weg frei gemacht für E-Collecting, dem elektronischen Unterzeichnen von Referenden und Initiativen. Geplant ist ein Pilotprojekt;
– mit einer rechtlich umstrittenen Regelung die freie Wohnsitzwahl für anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, eingeschränkt. Künftig können die Gemeinden ihnen Wohnungen zuweisen. Der Rat stimmte der Gesetzesänderung mit 90 gegen 21 Stimmen bei einer Enthaltung zu und lehnte danach einen Rückweisungsantrag der FDP mit 66 gegen 47 Stimmen ab;
– in erster Lesung den Neubau für ein Berufs- und Weiterbildungszentrum in Rapperswil-Jona beschlossen;
– einen Bericht über Massnahmen gegen Umweltchemikalien in Gewässern gutgeheissen, aber zusätzliches Personal für Kontrollen und Beratung abgelehnt;
– mit 92 zu 17 Stimmen eine Motion von SP-Grüne-GLP, Mitte-EVP und SVP überwiesen, in der eine Differenzierung der Höchstkosten für pflegende Angehörige verlangt wurde. Die Regierung solle dazu innerhalb eines Jahres eine Gesetzesänderung vorlegen;
– über drei Motionen entschieden, die den verkehrspolitischen Spielraum der Stadt St. Gallen einschränken sollten. Mit 68 gegen 30 Stimmen bei fünf Enthaltungen wurde beschlossen, dass nicht mehr die Stadtpolizei, sondern der Kanton für die Bewilligungen von Zonen mit Tempo 20 und 30 zuständig sein wird. Weiter setzte die Mehrheit mit 79 gegen 27 Stimmen bei drei Enthaltungen durch, dass auf Kantonsstrassen Pförtneranlagen zur Verkehrssteuerung nur noch eingeschränkt eingerichtet werden dürfen. Abgelehnt wurde eine Motion der SVP, die verlangte, dass der Stadt St. Gallen die Verantwortung über Kantonsstrassen auf ihrem Stadtgebiet entzogen wird. Die Mehrheit war mit 66 gegen 37 Stimmen dagegen.
– eine unbestrittene Motion gutgeheissen, die in der Übergangsphase bis zum neuen Planungs- und Baugesetz ein Moratorium für die Inkraftsetzung von Sondernutzungsplänen verhindern will;
– in Schlussabstimmungen das Verfahrensgesetz zum Hochwasserschutzprojekt am Rhein, fünf Nachträge zum Gemeindegesetz, einen Nachtrag zur Mountainbike-Strategie, einen Sonderkredit für den Betrieb eines Reinraums am Campus Buchs, die Mietkosten für die Kantonspolizei im Interventionszentrum des Bundes in St. Margrethen, den Beschluss über den Kantonsstrassenplan sowie die «Kantonsstrasse zum See» samt Kostenbeteiligung am Autobahnanschluss Witen definitiv bewilligt. Dabei kündigte der Sprecher der Grünen an, dass eine breite Allianz das Volksreferendum gegen die «Kantonsstrasse zum See» ergreifen wird.