Bergier Dokumente öffentlich
Die von der Bergier-Kommission zitierten Dokumente des Bundes sind ab 1. Januar zugänglich. Private und Unternehmen müssen ihre Dokumente zurückfordern.
Ab Anfang nächsten Jahres wird der Zugang zum Archivmaterial des Bundes, das von der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK)genutzt wurde, erheblich erleichtert, sagt das Schweizer Aussenministerium (EDA).
Unterlagen, die in den Berichten der UEK zitiert werden, sind ab diesem Zeitpunkt frei zugänglich. Weiter wird der so genannte «Rees-Bericht» auf 1. Januar ebenfalls freigegeben. Dabei handelt es sich um einen Revisionsbericht von 1946 über das Verhältnis der inzwischen im Besitz der UBS stehenden Interhandel zum deutschen IG-Farben-Konzern. Der Bericht war bisher unter Verschluss.
Rückgabe nicht automatisch
Der Bundesrat sagt auch, wie man Kopien von privaten Unterlagen zurückerhält. Gemeint sind auch die Unterlagen von Unternehmen. Der Bundesrat hat ja entschieden (gegen etwelchen Widerstand), dass die Kopien den Unternehmen wieder ausgehändigt werden.
Wer seine Kopien zurück will, muss bis zum 31. März 2002 beim Schweizerischen Bundesarchiv ein schriftliches Gesuch einreichen. Die Rückgabe der Kopien soll Ende 2003 abgeschlossen sein. Die Unternehmen werden von der Regierung aufgefordert, die Kopien aufzubewahren und sicher zu stellen, dass sie auch in Zukunft von Dritten für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden können.
swissinfo und Agenturen
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