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Nationalbankgold für Altersversicherung

Voraussichtlich im Mai 2006 ist klar, was mit dem überschüssigen Gold der Nationalbank geschieht. Keystone

Der Bundesanteil von 7 Milliarden Franken aus dem Verkauf des überschüssigen Nationalbankgolds soll dem AHV-Ausgleichsfonds gutgeschrieben werden.

Dieser Version des Nationalrats von letzter Woche hat sich die Kleine Parlamentskammer am Donnerstag stillschweigend angeschlossen.

Der Ständerat hat damit den langen Streit um die Goldverteilung vorläufig beendet. Das Geld fliesst aber nur, wenn das Volk die Nationalbankgewinne nicht antastet.

Denn die Gutschreibung an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative “Nationalbankgewinne für die AHV und die Kantone” des Komitees sichere AHV (KOSA).

Die “Zwischenlagerlösung” gilt, bis die Initiative, die am 21. Mai 2006 zur Abstimmung ansteht, abgelehnt oder zurückgezogen wird. Die Initianten schlossen einen Rückzug aus. Erst dann dürfen die Goldmilliarden an den AHV-Ausgleichsfonds ausgeschüttet werden.

Option offen

Damit verzichten die beiden Parlamentskammern auf einen direkten Gegenvorschlag zu dem Volksbegehren. Sie halten sich damit auch die Option offen, das Geld für die Invalidenversicherung (IV) zu verwenden, wie dies die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) vorgeschlagen hatte.

Vor Wochenfrist gab der Nationalrat einen direkten Gegenvorschlag auf, der die Nationalbank-Gewinne zu gleichen Teilen zwischen der AHV und den Kantonen hatte aufteilen wollen. Die KOSA-Initiative selbst wird von beiden Kammern abgelehnt.

Finanzminister Hans-Rudolf Merz bezeichnete den indirekten Gegenvorschlag als weitere Etappe und warnte vor verfrühtem Optimismus. “Man kann noch nicht sagen: Ende gut, alles gut.”

Dabei bleibe offen, wie die Mittel verwendet würden. Der Bundesrat sei für eine nachhaltige Verwendung, die Milliarden sollten nicht zur Deckung laufender Kosten der Sozialversicherungen verwendet werden.

Falls das Volk die KOSA-Initiative annehme, falle der Kompromiss dahin; und ohne anders lautenden Beschluss müsste das Geld dann für den Schuldenabbau verwendet werden, so Merz weiter.

Warten auf IV-Revision

Der indirekte Gegenvorschlag trägt Bedenken der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Rechnung. Der Ständerat hatte ursprünglich mit den 7 Milliarden den AHV-Fonds von der IV-Schuld entlasten und einen separaten IV-Fonds schaffen wollen.

Die SVP wollte davon aber nichts wissen, bis die 5. IV-Revision unter Dach ist und das Sozialwerk wieder auf eigenen Füssen steht.

Die KOSA-Initiative verlangt, dass der Bundesanteil am Erlös des verkauften Nationalbankgoldes in den AHV-Fonds fliessen. Weiter sollen alle künftigen Gewinne der Nationalbank abzüglich einer Milliarde Franken für die Kantone dem Fonds zugeführt werden.

swissinfo und Agenturen

Der Verkauf der 1300 Tonnen überschüssigen Goldes (ca. 21. Mrd. Franken) der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wurde im Jahr 2000 nach der rechtlichen Aufhebung der Goldbindung des Schweizer Frankens veranlasst.

Die Kantone erhalten vom Erlös der Goldverkäufe 14 Mrd. Franken.

7 Mrd. Franken sollen an die AHV gehen, falls die KOSA-Initiative zurückgezogen oder bei einer Abstimmung abgelehnt wird.

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