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Schärfere Regeln für Handgepäck in Kraft

Flüssigkeiten müssen in Behältern von maximal 100ml transportiert und in einem durchsichtigen und verschliessbaren Plastiksack von maximal 1l Volumen gezeigt werden. Keystone

Flugpassagiere müssen ab Montag auch auf Schweizer Flughäfen die bereits in der EU geltenden schärferen Vorschriften betreffend Flüssigkeiten im Handgepäck beachten.

Die neuen Regeln wurden eingeführt, nachdem die britische Polizei im letzten August einen Plan von Terroristen aufgedeckt hatte, die mehrere Flugzeuge mit Flüssigsprengstoff in die Luft sprengen wollten.

Flüssigkeitsfläschchen, Zahnpastatuben, Gel-Dosen und andere Behälter dürfen ab Montag nicht mehr grösser sein als ein Deziliter. Auch die Gesamtmenge an Flüssigkeit im Handgepäck wird eingeschränkt.

Mit den neuen Regeln für das Flug-Handgepäck schliesst sich die Schweiz der Europäischen Union an, wo die verschärften Sicherheitsbestimmungen ebenfalls am 6. November in Kraft treten. Der Grund dafür ist ein wirksamerer Schutz vor Terrorismus.

An den europäischen Flughäfen wird mit verlängerten Wartezeiten gerechnet. Die Fluggesellschaft Swiss empfiehlt ihren Kunden deshalb, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen, wie sie in einer Mitteilung schreibt.

Durchsichtige Plastiksäcke

Künftig müssen alle im Handgepäck transportierten Behälter in einem durchsichtigen und verschliessbaren Plastiksack von maximal einem Liter Volumen Platz haben.

Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle vor den Flugsteigen gesondert vorgewiesen werden. Ausnahmen gelten allerdings für Diätnahrung, Medikamente und Babynahrung.

Zollfrei-Flaschen nicht betroffen

Nach den Sicherheitskontrollen gekaufte Flüssigkeiten können – auch in grösseren Mengen als ein Deziliter – weiterhin mit dem Handgepäck an Bord genommen werden.

Zuvor im Flughafen gekaufte Flüssigkeiten, beispielsweise aus Duty-Free-Geschäften, sind ebenfalls zugelassen, aber nur in speziell versiegelten Taschen.

Weiter müssen Mäntel und Jacken bei den Sicherheitskontrollen ausgezogen werden. Laptops und weitere grosse elektronische Geräte sind ausserhalb des Handgepäcks separat vorzuzeigen.

Innert sechs Monaten nach Inkrafttreten der Regelungen wird zudem die zulässige Handgepäckgrösse exakt beschränkt auf 56cm x 45cm x 25cm.

Reaktion auf London

Die neuen Handgepäck-Regeln gelten für alle Abflüge aus der Schweiz. Sie sind eine Reaktion auf die im August gemäss Polizei vereitelten Anschläge in London.

Angeblich wollten Extremisten Flugzeuge auf dem Weg in die USA mit Flüssigsprengstoff zur Explosion bringen.

swissinfo und Agenturen

Am 1. August 2006 wurde im Londoner Flughafen Heathrow eine Terrorwarnung ausgegeben, nachdem die britische Polizei einen Plan für Terroranschläge auf Flugzeuge mit Destination USA aufgedeckt hatte.

Die Terroristen hatten geplant, mehrere Flugzeuge mit im Handgepäck transportiertem Flüssigsprengstoff zur Explosion zu bringen.

Die Sicherheitsvorschriften auf britischen Flughäfen wurden daraufhin verschärft, und auch die Schweizer Flughäfen passten sich an.

Auf Flügen nach Grossbritannien und in die USA wurden strengere Richtlinien für Handgepäck erlassen.

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