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Unternehmensbesteuerung: Finanzminister Villiger setzte Expertenkommission ein

Der Schweizer Finanzminister, Bundesrat Kaspar Villiger, strebt eine Unternehmensbesteuerung an, die von der Rechtsform möglichst unabhängig ist. Bis Ende Juni 2001 erwartet er von einer Expertenkommission einen Bericht und entsprechende Vorschläge.

Der Schweizer Finanzminister, Bundesrat Kaspar Villiger, strebt eine Unternehmensbesteuerung an, die von der Rechtsform möglichst unabhängig ist. Bis Ende Juni 2001 erwartet er von einer Expertenkommission einen Bericht und entsprechende Vorschläge.

Der vom Genfer Professor Xavier Oberson geleiteten Expertengruppe gehören Vertreter der Wissenschaft, der Privatwirtschaft, der Kantone und der Eidgenössischen Steuerverwaltung an, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Dienstag (29.02.) mitteilte.

Die Experten sind beauftragt, die gesamte gegenwärtige Fiskalbelastung der Unternehmen darzustellen und das schweizerische System mit ausländischen Steuerordnungen zu vergleichen. Besondere Beachtung sollen sie der Doppelbelastung von Gesellschaft und Anteilsinhabern sowie der Steuerlast kleiner und mittlerer Unternehmen schenken.

Näher betrachten soll die Kommission auch die getrennte Besteuerung des betrieblichen vom übrigen Einkommen der Unternehmungen sowie die Einführung eines Optionrechts für Personenunternehmungen, wie Kapitalgesellschaften besteuert zu werden. Geprüft werden soll daneben auch eine günstigere Besteuerung der Gewinne, die in das Unternehmen reinvestiert werden.

Analysieren lässt Finanzminister Villiger ausserdem die steuerliche und rechtliche Fragen bei der Unternehmensnachfolge und bei der Veräusserung von Kapitalgesellschaften oder Personenunternehmungen. Laut EFD erwartet er Lösungsvarianten, die so weit wie möglich dem Grundsatz der rechtsformneutralen Besteuerung entsprechen.

Die Expertenkommission kann daneben auch die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer und einer Beteiligungsgewinnsteuer prüfen.

Bei allen Varianten hat sie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen auszuweisen.

SRI und Agenturen

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