
Verordnung zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe verabschiedet
Die Schweizer Regierung, hat die Verordnung für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verabschiedet. Sie tritt auf Anfang 2001 in Kraft. Die Tarife betragen je nach Emissionen 2,0, 1,68 oder 1,42 Rappen pro Tonne und gefahrenen Kilometer.
Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, hat die Verordnung für die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) verabschiedet. Sie tritt auf Anfang nächstes Jahr in Kraft, wie das Eidgenössische Finanzdepartement ( EFD) am Montag (06.03.) mitteilte. Die Tarife betragen je nach Emissionen 2,0, 1,68 oder 1,42 Rappen pro Tonne und gefahrenen Kilometer.
Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung des im September 1998 in der Volksabstimmung mit 57,2 Prozent Ja-Stimmen angenommenen Gesetzes über die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Sie regelt den Übergang von der heute geltenden pauschalen zur leistungsabhängigen Abgabe. Diese wird ab dem 1. Januar 2001 erhoben und zwar auf in- und ausländischen Fahrzeugen für den Sachentransport über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Die Fahrleistung wird durch ein elektronisches Erfassungsgerät ermittelt, dass den Camionneuren bis 2004 gratis abgegeben wird. Die LSVA bemisst sich nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis. Es wurden drei emissionsabhängige Tarife festgelegt.
Für den Personentransport gilt weiterhin die Pauschalabgabe. Von der Abgabe befreit sind Militär- und Polizeifahrzeuge, Fahrzeuge der Feuer,- Öl- und Chemiewehren, Ambulanzen, öffentlicher Linienverkehr, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge und Veteranenfahrzeuge. Sonderregelungen gibt es für Fahrten im Vor- und Nachlauf des unbegleiteten kombinierten Verkehrs sowie für Transporte von Holz, offener Milch und landwirtschaftlichen Nutztieren.
Der Vollzug der Abgabe obliegt in erster Linie der Zollverwaltung. Für pauschal veranlagte Fahrzeuge sowie für gewisse Bereiche der LSVA sind die Kantone zuständig.
Die LSVA
Der Grundgedanke der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist das Verursacherprinzip (wer mehr fährt, bezahlt auch mehr). Neben den Infrastrukturkosten soll der Schwerverkehr via LSVA auch für die Kosten bezahlen, die heute der Allgemeinheit aufgebürdet werden (Unfälle, Luftverschmutzung, Lärm usw.).
Die LSVA soll gleichzeitig einen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur im öffentlichen Verkehr und zur Umsetzung des Alpenschutzartikels der Bundesverfassung leisten.
Zudem soll sie der Abfederung der Auswirkungen einer schrittweisen Erhöhung der Gewichtslimite für Lastwagen von 28 auf 40 Tonnen auf die Umwelt und den Eisenbahnverkehr dienen.
swissinfo und Agenturen

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