
Flugplatzgenossenschaft Obwalden blitzt vor Bundesgericht ab

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) nicht eingetreten. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld. Zwei Anrainer legten Einsprachen dagegen ein.
(Keystone-SDA) Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) forderte die Flugplatzgenossenschaft auf, die Einwilligung von zwei Grundeigentümern einzuholen, die von Überflügen betroffen wären. Dagegen reichte die Genossenschaft ohne Erfolg eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Der Weiterzug hat sich für die FGOW nicht ausgezahlt. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten, wie aus einem am Montag publizierten Entscheid hervorgeht. Die Genossenschaft könne auf ihrer Sicht beharren, dass alle notwendigen Einverständniserklärungen vorhanden seien.
Zwar riskiere sie damit, dass ihr Gesuch um Umnutzung vom Bazl abgelehnt werde. Ein solcher Endentscheid sei dann jedoch wieder anfechtbar und könne bis ans Bundesbericht weitergezogen werden. (Urteil 1C_333/2025 vom 6.10.2025)