Die vier aus Hamas-Gefangenschaft freigelassenen Frauen sind nach Angaben der israelischen Armee wieder zurück in Israel. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hatte die jungen Soldatinnen - eine ist 19, die anderen 20 Jahre alt - kurz zuvor der Armee übergeben. Nach Angaben eines Militärsprechers sind sie unterwegs zu einem ersten Aufnahmepunkt im Süden Israels, wo sie medizinisch untersucht und erstmals wieder mit Familienangehörigen zusammentreffen. Anschliessend sollen sie in ein Krankenhaus in Zentralisrael zu weiteren Untersuchungen gebracht werden.
Welche Faktoren sollten bei der Vererbung des Schweizer Bürgerrechts im Ausland berücksichtigt werden?
Sollte es eine Grenze für die Weitergabe des Schweizer Bürgerrechts geben? Oder ist die heutige Praxis zu streng und die Meldung sollte auch nach dem 25 noch möglich sein?