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Fünf Fragen - fünf Antworten zum Familienzulagengesetz

Kinder kosten. Keystone

Einige Argumente und Fragen erscheinen immer wieder in der Debatte um das Bundesgesetz über die Familienzulagen, das am 26. November an die Schweizer Urnen kommt.

Dieser Inhalt wurde am 26. Oktober 2006 publiziert Minuten

swissinfo beleuchtet fünf wichtige Punkte und liefert Fakten zu den aufgeworfenen Fragen und Argumenten.

1. Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz bereits über hohe Familienzulagen.

Im Durchschnitt aller Kantone betragen die Familienzulagen gegenwärtig 184 Franken pro Kind und Monat. Damit liegt die Schweiz im Mittelfeld der 15 ersten Staaten der Europäischen Union (EU 15). Weit hinter Luxemburg mit 439 Franken, aber auch weit vor Italien mit 40 Franken.

In den weiteren Nachbarstaaten der Schweiz liegen die Familienzulagen bei 305 Franken in Deutschland, 285 Franken in Liechtenstein, 259 Franken in Österreich und 115 Franken in Frankreich.

2. Verlieren werden jene Eltern, die heute schon überdurchschnittliche Kinderzulagen erhalten, als das zur Abstimmung kommende Gesetz vorsieht.

Überhaupt nicht. Das Familienzulagengesetz sieht keine Nivellierung der Zulagen vor. Vielmehr setzt sie einen Minimalbetrag fest (200 Franken pro Kind und Monat und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung). Ausserdem sollen auch Teilzeit Arbeitende in den Genuss von Zulagen kommen.

Nur jene Kantone, die derzeit weniger als den vorgesehenen Minimalstandard bezahlen, müssen bei Annahme des Gesetzes ihre Praxis ändern. Jene, die bereits heute darüber liegen, können ihren Ansatz beibehalten.

3. Höhere Familienzulagen erhöhen die Geburtenrate, die derzeit auf einem kritischen Stand ist.

Die Geburtenrate eines Landes hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Familienstruktur, Wirtschaftsniveau, Leistung des Rentensystems, Anzahl der Krippenplätze und so weiter. Die Zulagen sind daher nur ein Element unter vielen, deren Einfluss allein nicht gemessen werden kann.

In Deutschland, dessen Zulagen bei 305 Franken pro Kind und Monat liegen, ist die Geburtenrate tiefer als in der Schweiz (8,33 pro Tausend im Jahr 2005, gegenüber 9,77 in der Schweiz). Viele Länder in der dritten Welt, die keine Kinderzulagen kennen, haben galoppierende Geburtenraten.

4. Nicht alle Eltern profitieren vom Gesetz, das am 26. November an die Urne kommt.

Das neue Bundesgesetz bringt Verbesserungen für gewisse Kategorien von Eltern: Alle, die Lohn beziehen, haben Anrecht auf eine Zulage, auch wenn sie nur Teilzeit arbeiten. Auch Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen sollen unter gewissen Bedingungen ein Recht auf Familienzulagen erhalten.

Im Gegenzug sind selbständigerwerbende Eltern von den Zulagen ausgeschlossen, wie dies auch heute der Fall ist, wenn ihr Wohnkanton nicht eine andere Regelung vorsieht. Man geht davon aus, dass für rund 80'000 Kinder keine Zulagen ausbezahlt werden.

5. Die Familienzulagen sind ungerecht, da sie nach dem Gieskannenprinzip vergeben werden.

Die Familienzulagen sind effektiv für alle gleich hoch, ungeachtet des Einkommens der Eltern. Diese Tatsache wird jedoch von zwei Faktoren aufgeweicht.

Zuerst einmal unterstehen die Familienzulagen der Einkommenssteuer. Weil diese Steuer progressiv ist, kann eine Familie mit tiefem oder mittlerem Einkommen am Schluss einen grösseren Teil der Zulagen behalten, als eine Familie mit hohem Einkommen.

Schliesslich profitieren einkommensschwächere Familien von anderen Hilfen für ihre Kinder. Beispielsweise von tieferen Kosten für Kinderkrippen, die nach dem Einkommen der Eltern berechnet werden. Oder von der Subvention eines Teils der Krankenkassenkosten durch den Staat.

swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragen aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

In Kürze

Die Familien- oder Kinderzulagen für Berufstätige sind in der Schweiz kantonal geregelt. Je nach Wohnort können die Höhe und die Bedingungen zum Bezug stark abweichen.

Deshalb sollen mit dem neuen nationalen Familienzulagengesez die Unterschiede verringert und die Regelungen harmonisiert werden.

Arbeitnehmende sollen pro Kind bis zum 16. Geburtstag eine monatliche Kinderzulage von mindestens 200 Franken erhalten. Für 16 bis 25-Jährige in Ausbildung sollen mindestens 250 Franken ausbezahlt werden.

Mit dem neuen Gesetz sollen auch Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen Familienzulagen erhalten. Die Kantone sollen in ihrer Familienpolitik autonom bleiben und auch höhere Leistungen auszahlen können.

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