Heute in der Schweiz
Liebe Auslandschweizer:innen
Es regnet und stürmt heute in Bern. Ich bin froh, dass ich Ihnen aus meinem (warmen) Homeoffice schreiben darf. Im Büro, wo meine beiden Team-Kollegen die Stellung halten, ist es sicher ungemütlich kühl. Ein Problem, das die Parlamentarier:innen im Bundeshaus seit neustem nicht mehr haben.
Freundliche Grüsse
Auf Anordnung der Ständeratspräsidentin wird im Bundeshaus wieder richtig geheizt.
Viele Ratsmitglieder und Mitarbeitende im Bundeshaus sind erkältet oder krank. Grund dafür seien unter anderem die niedrige Raumtemperatur und die kalte Zugluft in den Ratssälen. Aus diesem Grund hat Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller am Montag angeordnet, das Sparen beim Heizen im Bundeshaus zu stoppen.
Damit sei im Bundeshaus die Aussage der ehemaligen Energieministerin sozusagen Schnee von gestern, schreibt der Tages-Anzeiger heute. Für Simonetta Sommaruga war letzten Herbst klar, dass die öffentliche Verwaltung hier mit gutem Beispiel vorangehen und die Heizung etwas herunterdrehen muss. Kurz vor der Heizperiode war die Sorge vor einer Stromknappheit gross.
Durch die Senkung der Raumtemperaturen von 22 auf 20 Grad können zwischen 12 und 20 Prozent Heizenergie eingespart werden. Damit ist im Bundeshaus nun Schluss. Doch die Energiesparapelle an die Bevölkerung bleiben weiterhin bestehen. Der Bundesrat will die laufende Energiesparkampagne auch im Winter 2023/24 weiterführen. Erst kürzlich hat er dem Parlament deshalb einen Nachtragskredit von sieben Millionen Franken beantragt, damit die Bevölkerung weiterhin versteht, weshalb sie Strom sparen soll.
- Der Artikel aus dem Tages-AnzeigerExterner Link (Paywall).
- Auch der BlickExterner Link berichtet.
- Faktencheck: Kommt man in der Schweiz ins Gefängnis, wenn man die Wohnung über 19°C heizt? – ein Artikel aus unserem Archiv.
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AKW sollen Gesamtkosten der Verteilung der Jodtabletten bezahlen.
Im kommenden Herbst soll die Schweizer Bevölkerung, die im Umkreis von 50 Kilometern von bestehenden Kernkraftwerken lebt, neue Jodtabletten erhalten. Kostenpunkt: 15 Millionen Franken. Die Kraftwerk-Betreiber übernehmen davon bereits 11 Millionen Franken. Das ist dem Bundesrat zu wenig. Er will eine Gesetzesänderung erwirken und hat diese angedachte Änderung nun in die Vernehmlassung geschickt.
Dahinter stecke ein längerer Streit zwischen Bund und den Betreibern, schreibt die Aargauer Zeitung. Schon einmal wollte der Bundesrat eine Änderung durchsetzen. Am Ende gelangten die AKW-Betreiber vor Bundesgericht, das zum Schluss kam, es gebe «keine ausreichende gesetzliche Grundlage». Schliesslich einigten sich die Streitparteien auf einen Kompromiss.
Jodtabletten müssen im Falle eines schweren Unfalls in einem Kernkraftwerk vorsorglich eingenommen werden. Sie werden regelmässig an die Bevölkerung verteilt und ausgetauscht. Rund um das ehemalige Kernkraftwerk Mühleberg werden die Tabletten neu nicht mehr an die Bevölkerung verteilt, sondern der Kanton lagert sie für die Bewohner:innen ein. Neu ist auch, dass Personen über 45 Jahren gemäss der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz eine Einnahme der Jodtabletten nicht mehr empfohlen wird.
- Der Artikel in der Aargauer ZeitungExterner Link (Paywall).
- Jodtabletten – eine vorsorgliche Schutzmassnahme – das gilt es zu beachtenExterner Link (Bundesamt für Gesundheit).
- GAU – Grösster Anzunehmender Unfall in der Schweiz: Meine Kollegin Susan Misicka über die Folgen in Europa – aus dem Archiv.
Autoritäre Regierungen blockieren NGOs den Zugang zur UNO.
Die Sitzungen des Menschenrechtsrats in Genf sind für Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt eine wichtige Bühne, auf der sie sich für ihre Anliegen einsetzen können. Allerdings müssen zivilgesellschaftliche Gruppen zunächst eine Akkreditierung (den sogenannten ECOSOC-Beratungsstatus) des UNO-Ausschusses für Nichtregierungsorganisationen erhalten, um an den Sitzungen des Rats teilzunehmen und Erklärungen vor seinen Mitgliedern abzugeben. Doch diese soll der Ausschuss systematisch verwehren.
Seine Aufgabe besteht eigentlich darin, sicherzustellen, dass ein breites Spektrum von NGOs an den Prozessen der Organisation teilhaben können, um ihr Fachwissen in die Arbeit der UNO einzubringen. Der Ausschuss für NGOs setzt sich aus 19 Mitgliedstaaten zusammen. Das Gremium tritt zweimal im Jahr zusammen, um die Anträge der NGOs zu prüfen. Viele seiner Mitglieder stehen der Arbeit zivilgesellschaftlicher Gruppen nicht sehr positiv gegenüber. Nach Angaben der gemeinnützigen Gruppe Civicus ist der nationale zivilgesellschaftliche Raum von 11 Mitgliedern des Ausschusses entweder «geschlossen» (z.B. China, Kuba und Eritrea) oder «unterdrückt» (z.B. Indien, Pakistan und Türkei).
Natürlich gibt es gute Gründe, NGOs zu überprüfen, bevor man ihnen eine Zulassung erteilt. Eine so genannte zivilgesellschaftliche Gruppe kann zum Beispiel von einer Regierung oder einer Miliz kontrolliert werden. Zudem könnte sie sich für Anliegen einsetzen, die gegen die UNO-Charta oder die Menschenrechte verstossen. Das Problem ist jedoch, so die Kritik, dass manche Länder die lockeren Regeln des Ausschusses ausnutzen, um legitime NGOs zum Schweigen zu bringen und sich und ihre Verbündeten vor Kritik zu schützen.
- Der ganze Artikel meines Kollegen Dorian Burkhalter.
- Fallstricke: Wenn Hobby-NGOs international zusammenspannen.
- Entwicklungshilfe als «Hobby» – wie nachhaltig ist das? – ein Artikel meiner ehemaligen Kollegin Sibilla Bondolfi.
Mitholz: VBS stoppt Hauskäufe wegen Kommissionsentscheid.
Der Bundesrat will eigentlich das ehemalige Munitonslager Mitholz komplett räumen, da immer noch gefährliche Granaten im Fels liegen. Die Räumung soll 25 Jahre dauern und hat zur Folge, dass 51 Personen ihre Häuser im Sicherheitsperimeter verlassen müssen. Sie sollen auf Kosten des VBS umgesiedelt werden.
Fünf Familien haben Mitholz im Kandertal bereits verlassen, bei anderen läuft die Umsiedlung. Jetzt gibt es aber für sie ein Problem. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) hat entschieden, den Entscheid zum 2,6-Milliarden-Kredit zur Munitionsräumung in Mitholz aufzuschieben. Das bedeutet, dass das Verteidigungsdepartement der Bevölkerung keine Häuser und keine Grundstücke mehr abkaufen kann. Zudem unterstützt es sie trotz schriftlicher Kaufzusagen nicht beim Umzug aus der Gefahrenzone des 1947 explodierten Munitionslagers.
Denn das VBS muss nochmals die Varianten «Überdeckung» und «Verkapselung» des Munitionslagers prüfen. Es ist also nicht mehr sicher, dass es überhaupt je zu einer Räumung des Munitionslagers kommt – bei der die Bewohnenden das Gebiet während Jahren verlassen müssten. Dann wären auch die Liegenschaftskäufe unnötig. Die Konsternation im Tal ist gross.
- Der Bericht von SRF Mitholz: VBS stoppt Hauskäufe wegen KommissionsentscheidExterner Link.
- «Wie gehen die Mitholzer mit dieser Perspektive um?» fragte mein Kollege Benjamin von Wyl vor gut zwei Jahren in seinem Artikel «Angespannte Ruhe».
- Historische Pressebilder zeigen die Folgen der Explosion – aus unserem Archiv.
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