Gericht spricht Statthalter von Dielsdorf höheren Lohn zu
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat dem Statthalter von Dielsdorf deutlich mehr Lohn zugesprochen. Er erhält neu gleich viel wie seine städtischen Kollegen in Winterthur und Zürich.
(Keystone-SDA) Der Bezirksratspräsident von Dielsdorf hat vor Gericht erfolgreich eine Lohnerhöhung eingeklagt, wie aus einem Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom Freitag hervorgeht. Der Regierungsrat muss ihn in die höhere Lohnklasse 24 statt 23 einstufen.
Konkret hatte der Regierungsrat den Jahresgrundlohn des Dielsdorfer Statthalters ursprünglich auf 184’159 Franken festgelegt. Mit dem Sieg vor Gericht steigt dieser nun auf 195’248 Franken.
Ungleiche Behandlung gestoppt
Bisher wurden im Kanton Zürich nur die Statthalter der bevölkerungsreichen Bezirke Zürich und Winterthur in der höchsten Lohnklasse 24 eingereiht. Die Vorsteher der anderen zehn Bezirke landeten eine Stufe tiefer in der Klasse 23. Das Gericht kam nun jedoch zum Schluss, dass es für diese pauschale Unterscheidung keine sachliche Begründung gibt.
Die Aufgaben der Statthalter seien grundsätzlich in allen Bezirken gleich. Sie leiten das Statthalteramt und präsidieren von Amtes wegen den Bezirksrat. Dass Zürich und Winterthur mehr Einwohner und folglich mehr Geschäfte haben, werde bereits durch zusätzliches Personal in den Kanzleien sowie grössere Bezirksräte ausgeglichen.
Die bisherige Einreihung in die Lohnklasse 23 verletzt laut den Richtern das verfassungsmässige Rechtsgleichheitsgebot. Im öffentlichen Dienstverhältnis müsse gleiche Arbeit grundsätzlich gleich entlöhnt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.