Affäre Rappaz: Keine Begnadigung
Hanfbauer Bernard Rappaz muss seine Strafe absitzen: Der Walliser Grosse Rat hat sein Begnadigungsgesuch unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit 113 zu 14 Stimmen abgelehnt. Laut Rappaz' Anwalt will der Hanfbauer seinen Hungerstreik fortsetzen.
Rappaz hatte seine Haftstrafe wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten am 20. März 2010 angetreten. Aus Protest trat er umgehend in einen Hungerstreik, den er in der Folge zwei Mal unterbrach.
Insgesamt hungerte der Hanfbauer 196 Tage, davon 84 am Stück. Zurzeit befindet er sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes im Universitätsspital Genf (HUG).
Bald dürfte sich Rappaz zudem für weitere Taten vor Gericht verantworten müssen: Ende Juli hatte die Walliser Staatsanwaltschaft dem Kreisgericht Martigny eine neue Anklageschrift überwiesen. Diese betrifft Delikte von 2002 bis 2006. Rappaz‘ aktuelle Strafe bezieht sich auf frühere Taten.
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