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Korruptionsrisiko: Kontrolliert die Schweiz ihr Honorarkonsul-Personal genügend?

Schweizer Wappen am Honorarkonsulat.
Weltweit gibt es derzeit 225 Schweizer Honorarkonsulate in über 100 Ländern – rund 20 Posten mehr als noch vor zehn Jahren. Michael Wenger

Sie vertreten die Schweiz und sind lokal bestens vernetzt. Dadurch sind Honorakonsulinnen und -konsuln aber auch potenziell befangen. Während der Bund die Honorarkonsulate nun punktuell ausbauen will, bleibt die Kontrolle ihrer Interessenbindungen gleich. Sie ist erstaunlich zurückhaltend.

Die Schweiz verfügt über mehr als 200 Honorarkonsulate weltweit. Die ehrenamtlich tätigen Honorarkonsulinnen und -konsuln sind lokal verankert, gut vernetzt und repräsentieren die Schweiz unter anderem in Regionen ohne eigene Botschaft oder eigenes Generalkonsulat.

Gerade die Nähe dieser Personen zur lokalen Wirtschaft und Politik macht dieses Amt für den Bund attraktiv – und zugleich anfällig für Interessenkonflikte. Denn wer tief in lokale Eliten einer abgelegenen Weltgegend eingebunden ist, kann in Situationen geraten, in denen eigene private, wirtschaftliche oder politische Interessen mit den Zielen der Schweizer Aussenpolitik kollidieren.

Ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S)Externer Link vom November 2025 forderte deshalb eine systematischere Prüfung von Interessenbindungen. Der Bundesrat stimmte der Empfehlung grundsätzlich zuExterner Link – doch am Grundprinzip ändert sich wenig: Die Kontrolle basiert weiterhin stark auf einem Vertrauensvorschuss.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nennt auf Anfrage mehrere sensible Bereiche. Risiken können bei wirtschaftlichen Beteiligungen in Branchen mit hohem Korruptionsrisiko bestehen, allenfalls auch bei Ämtern in politischen Parteien oder bei Engagements in Vereinigungen mit Zielen, die potenziell den Interessen der Schweizer Aussenpolitik widersprechen.

Honorarkonsulinnen und -konsuln vertreten offiziell die Schweiz – auch wenn ihre Aufgaben heute meist repräsentativ sind. Seit 2008 verfügen sie nur noch über wenige konsularische Befugnisse.

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Selbstdeklaration als zentrales Element

Schon jetzt gilt: Personen, die sich für das Amt der Honorarkonsulin bzw. des Honorarkonsuls bewerben, müssen private und berufliche Interessenbindungen offenlegen.

Gemäss Stellungnahme des Bundesrates ist neu, dass Interessenbindungen künftig bei Ernennung und bei jeder vierjährlichen Mandatsverlängerung systematisch erfasst werden sollen. Grundlage dafür ist ein obligatorisches Personalblatt, das von den Kandidierenden unterzeichnet wird. Ein solches liegt Swissinfo vor. Das Generalsekretariat des EDA wies darauf hin, dass sich dieses Dokument zurzeit in Überarbeitung befinde.

Das EDA betont zwar, dass private und berufliche Tätigkeiten sowie allfällige Mandate gegenüber dem Empfangs- oder einem Drittstaat im Rahmen des Rekrutierungsverfahrens bereits jetzt umfassend überprüft würden.

Doch die Frage, die sich damit stellt, ist: Reicht es, wenn die Eignungsprüfung auf einer Selbstdeklaration der Kandidierenden beruht? Ob bestehende Interessenskonflikte tatsächlich offengelegt werden, ist schliesslich reine Vertrauenssache.  

Auf Anfrage präzisiert das EDA: «Neben der Selbstdeklaration werden die vorgesetzten Vertretungen auch künftig Erkundungen im Umfeld der Kandidierenden durchführen.» Die Honorarvertretenden seien zudem verpflichtet, jede Änderung ihrer Interessenbindungen sofort zu melden. Damit bleibt die Selbstdeklaration das Kerninstrument der Prüfung von Interessenskonflikten.

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Mehr Kompetenzen, mehr Risiken?

Gleichzeitig plant der Bundesrat, die Rolle der Honorarkonsulate auszubauen. In der Konsularstrategie 2026–2029Externer Link ist vorgesehen, ihnen in bestimmten Regionen zusätzliche Aufgaben zu übertragen.

Die Strategie betont das grosse Netzwerk, mit dem die Honorarkonsulate den Bund ehrenamtlich unterstützen. «In Regionen mit dünnem Vertretungsnetz könnten Effizienz und Reaktionsfähigkeit verbessert werden», heisst es in der Konsularstrategie.

Das verschärft die Ausgangslage. Denn mit wachsender Verantwortung steigt auch die Bedeutung möglicher Interessenkonflikte. War die Tätigkeit der Honorarkonsule bisher vor allem repräsentativ, könnte diese künftig operativer werden – etwa mit der Unterstützung in Krisensituationen oder bei der Zusammenarbeit mit lokalen Behörden.

Die strukturelle Herausforderung aber, die enge Vernetzung, die Honorarkonsulinnen und -konsuln besonders wertvoll macht, bleibt als potenzielle Schwachstelle bestehen.

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Gastgeber/Gastgeberin Melanie Eichenberger

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Klarere Regeln für Eröffnung und Schliessung

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hatte dem Bundesrat empfohlen, verbindliche strategische Vorgaben für Eröffnung, Beibehaltung und Schliessung von Honorarkonsulaten sowie für die Absetzung von Honorarkonsul:innen zu definieren. Diese Leitlinien liegen inzwischen vor und sind in die Konsularstrategie 2026–2029 eingeflossen.

So sollen Botschaften künftig regelmässig prüfen, welchen konkreten Nutzen ein Honorarkonsulat bringt.  Ein solcher Nutzen könnte etwa sein: Zugang zu lokalen Behörden, Informationsbeschaffung oder die Unterstützung von Schweizer Unternehmen, beziehungsweise der Auslandschweizergemeinschaft.

Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Honorarkonsulate nicht nur weitergeführt werden, weil es sie schon immer gab. Vielmehr sollen sie einen messbaren Beitrag zur Aussenpolitik leisten. Gleichzeitig erhält das EDA damit auch eine klarere Grundlage, um Mandate zu verlängern – oder auch zu beenden.

Es sind also Reformen, die mehr Systematik und klarere Kriterien bringen. Doch auch künftig setzt die Schweiz stark auf Vertrauen, Selbstdeklaration und die Einschätzung vor Ort. Ob das funktioniert, wird sich erst in der Praxis zeigen.

Editiert von Balz Rigendinger

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